Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

474 Nr. 64. 1918. 
  
#il1# 
Klasse Bezeichnung sn 
  
  
234. Schrenz (mit und ohne Jute) zur Pappenfabrikation, bei Lieferung von 
. 10000kg...................«j14 
235.Federstückc............«.........-20 
W. 
236. Sonstig- sortierte Lumpen, alte oder neue, soweit sie im Meldeschein 
48 und 40 nicht aufgeführt ind 
2366. Alie Oe .. .....s,. 
: . 
237. .nsortierte gemischte Lumpen, Sammelare, nicht nach Stoffen hn 
6 und Farben geordnet 
)1 1 
Alle Lumpen und neuen Stoffabfälle sind rein sortiert, frei von morschen Bestandteilen, 
trocken und in guter, ordnungsgemäßer Verpackung zu liefern. Sämtliche 
wolleuen Lumpen und neuen Stoffabfälle grundsätzlich frei von Seide und 
Halbwolle; keinesfalls dürfen diese Waren an seide= und halbwollhaltigen Stücken 
mehr als 5 v. H. enthalten. Karbonisierte Lumpen sind gesondert anzubieten. 
Altona, den 9. April 1918. 
  
  
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Falk, 
General der Infanterie.
	        
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