616 Nr. 79. 1918.
kinderlos mit: 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern
- M M M M
welches 2200 MA nicht
übersteigt, jährlich. 600 660 720 780 840,
welches über 2200 A hin-
ausgeht, aber 5000 4
nicht übersteigt, jährlich 700 770 840 910 980.
welches über 5000 4 hin-
ausgeht, aber 7500 4
nicht übersteigt, jährlich 800 880 960 1010 1120,
welches über 7500 hin-
ausgeht, jährlich v 990 1080 1170 1260
und für jedes weitere Kind immer 10 30 mehr des für das kinderlos
verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages.
b: Verheiratete Beamte ufsw., die ein festes Einzelgehalt beziehen
oder für die eine Gehaltsskala nicht festgesetzt ist, erhalten bei einem
jährlichen Gehalte
kinderlos mit: 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern
M M M Al Ml
bis zu 2200 jährlich 600 660 720 780 840,
von 2201 A bis zu
5000 jährlich 700 770. 840 910 980,
bon 5001 4“ bis zu
7500 MA jährlich 800 880 960 1040 1120,
von 7501 4 bis zu
13000 ( jährlich. 900 990 1080 1170 1260,
und für jedes weitere Kind immer 10 3% mehr des für das kinderlos
verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages.
Unverheiratete Beamte usw. mit einem jährlichen Gehalte bis
zu 7800 J einschließlich erhalten 70 % der Sätze für kinderlos Ver-
heiratete, jedoch nur 40 % dieser Sätze, wenn ihnen neben ihrem Ge-
halte freie Verpflegung zusteht.
Zu I 1a und I 1b: Bei Beamten, denen nach den Besoldungsnormen neben
dem Gehalte freie Dienstkleidung zu einem pensionsfähigen Betrage zusteht, ist der
betreffende Betrag dem Höchstgehalte zu a bezw. dem Gehalte zu b hinzu-
zurechnen.