Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  117.  887.
Regierungs-Blatt

das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  4.  Juli  1918.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Reichegetreideordmens  für  die
Ernte  1918  vom  29.  Mai  191

II.  Abteilung

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  Juni  1918  zur  Ausführung  der  Reichsgetreideordnung
  für  die  Ernte  1918  vom  29.  Mai  1918.

Zur  Ausführung  der  Reichsgetreideordnung  für  die  Ernte  1918  von
29.  Mai  1918  —  Rel.  S.  435  —  wird  gemäß  §§  69,73,  74  derselben
angeordnet,  daß  die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  29.  Juni  1917,  betreffend
  Kommunalverbände,  —  Rbl.  Nr.  112  —  Anwendung  finden,  und  weiter
das  Nachstehende  bestimmt  bezw.  bemerkt:

I.  Beschlagnahme.
Zu  §  1  Abf.  1.

Für  das  Erntejahr  1918  ist  der  Reichsgetreidestelle  neben  der  Bewirtschaftung
  des  Brotgetreides,  der  Gerste,  des  Hafers,  der  Hülsenfrüchte  sowie  des
Buchweizens  und  der  Hirse  auch  die  Bewirtschaftung  des  Maises  überagen.
  Außerdem  ist  die  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  ausgedehnt  auf  die

upinen.

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