Nr. 117. 887.
Regierungs-Blatt
das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 4. Juli 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Reichegetreideordmens für die
Ernte 1918 vom 29. Mai 191
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 29. Juni 1918 zur Ausführung der Reichsgetreideordnung
für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918.
Zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 von
29. Mai 1918 — Rel. S. 435 — wird gemäß §§ 69,73, 74 derselben
angeordnet, daß die Vorschriften der Verordnung vom 29. Juni 1917, betreffend
Kommunalverbände, — Rbl. Nr. 112 — Anwendung finden, und weiter
das Nachstehende bestimmt bezw. bemerkt:
I. Beschlagnahme.
Zu § 1 Abf. 1.
Für das Erntejahr 1918 ist der Reichsgetreidestelle neben der Bewirtschaftung
des Brotgetreides, der Gerste, des Hafers, der Hülsenfrüchte sowie des
Buchweizens und der Hirse auch die Bewirtschaftung des Maises überagen.
Außerdem ist die Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte ausgedehnt auf die
upinen.
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