Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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zur Aufnahme derjenigen Verbrecher, wel- 
chen Kettenstrafe zuerkannt worden, im üb- 
rigen aber zu einem Strafarbeitshause für 
die Sträflinge des Weimarischen Regierungs- 
bezirks bestimmt werde, dagegen sey das ei- 
gentliche Zuchtyaus für das ganze Großher- 
zogthum, ingleichen ein Strafarbeitshaus 
für die Sträflinge des Eisenachischen Regie- 
rungsbezirks in Eisenach zu errichten. Was 
die Einrichtung dieser Anstalt koste, das 
werde der Landtag zu verwilligen keinen An- 
stand nehmen, da er schon seit dem Jahre 
1817. die Ausführung dieses Plans ge- 
wünscht habe. 
  
Sechs und sieben und vierzigste Sitzung. 
den i6ten und 17ten Februar 1821. 
Gegenwärtig 20 Abgeordnete. 
Es wurde der Inhalt des höchsten De- 
crets vom 28sten Februar 1820. nebst des- 
sen Beylagen, den Ausgleichungsver- 
trag mit der Krone Bayern wegen 
des Vordergerichts Ostheim betr.a, 
vorgetragen. 
Der Landtag fand, nach einer genauen 
Erwéäzung des Gegenstandes, sehr erhebliche 
Bedenken, sich für diesen Tausch= und Pu- 
rifications-Tractat zu erklären, zumal da 
die Weimarischen Ortschaften, welche nach 
diesem Vertrage an die Krone Bayern über- 
lassen werden sollen, ihre Anhünglichkeit an 
das Großherzogl. Sachsen Weimar-Eisenachi- 
sche Haus auf die herzlichste Weise ausgespro- 
chen und, wiewohl sie auch unter der Königl. 
Bayerschen Regierung glückliche Unterthanen 
werden würden, dennoch den Landtag um 
Verwendung für die Fortsetzung ihres so 
alten, geehrten Verhältnisses und um Ver- 
tretung gegen die Abtrennung ersucht hatten. 
Hierauf eröffnete das Directorium, daß 
ein höchstes Decret vom Kten Februar 1820. 
die Entlassung der Staatêdiener 
betr. (s. Beylage J.) eingegangen seny, und 
nachdem der Inhalt desselben dem Landtage 
vorgetragen worden war, wurde von dem- 
selben eine Erklärungsschrift beschlossen, wel- 
che die Art und Weise angeben sollte, 
wie man die in dem höchsten Decrete aus- 
gesprochenen Beruhigungsgründe als solche 
annehme. 
Zuletzt wurde aus dem höchsten Decrete 
vom öten Februar 1821. dem Landtage das 
Gesuch des General-Majors, Freyherrn von 
und zu Egloffstein, um Ertheilung der Land- 
standschaft auf das Ritterguth zu Isseroda vor- 
getragen. Der Landtag hatte kein Beden- 
ken, die Gewährung des Gesuchs zu be- 
schließen. 
Außer diesen Verhandlungen, wurden 
auch die Erklérungsschriften 
1) auf das höchste Decret vom 4ten Fe- 
bruar 182 1. wegen des Staatödienstes, 
(s. Beylage lil.) 
2) die Brandassecurations - Anstalt, (ls. 
Beylage 1.I..) und 
3) den Landstraßenbau betr. (s. Beplage 
I.) vorgelesen, genehmiget und ge- 
zeichnet. 
 
	        
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