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2) Finanzielle Gegenstaͤnde: der Ausschuß
besteht aus 5 Mitgliedern.
) Die allgemeinen administrativen Ge-
genstände, behält sich der Vorstand be-
sonders zum Vortrage vor.
4) Militr-Marsch= und Etapenwesen:
der Ausschuß besteht aus 3 Mitgliedern.
5) Die Kirchen= und Schulangelegenheiten:
der Ausschuß besteht aus 3 Mitgliedern.
6) Landwirthschaftl. Angelegenheiten: der
Ausschuß besteht aus 3 Mitgliedern.
7) Staatsdiener-Wittwen -Versorgungs-
Anstalt: der Ausschuß besteht aus 3
Mitgliedern.
8) Innungsangelegenheiten: nach der in
der zweiten Sitzung vorgenommenen
Wahl besteht der Ausschuß aus § Mit-
gliedern.
Ausgleichungs-Vertrag mit der Krone
Baiern, wegen des Vordergerichts Ost-
heim: der Ausschuß besteht aus 3 Mit-
gliedern.
.10) Die Ablösbarkeit der Zwangsgesinde-
Dienste im Neustädter Kreise: der Aus-
schuß besteht aus 5 Mitgliedern.
11) Vorschläge Großherzogl. Cammer wie
die Hand= und Spannfrohnen für gesetz-
lich ablösbar zu erkläáren seyn moöch-
ten: der Ausschuß besteht aus 3 Mit-
gliedern.
I2) Entwurf einer Landtagsordnung: der
Ausschuß besteht aus 3 Mitgliedern.
Endlich wurde noch der Ausschuß für
die Gesetzesangelegenheiten, rücksichtlich auf
die Erstreckung des Verbots, vor dem 24.
Jahre zu heirathen, auch auf den Neustädter
Kreis; rücksichtlich des Entwurfs über Dis-
membration der Bauerngüther; rüucksichrlich
des Entwurfs zu einem Huth= und Triftge-
setze und rücksichtlich des Entnurfs über
Jagden und Jagdgerechtsame durch 2 Abge-
ordnete verstärkt.
Sechste Sitzung.
Den a3sten December 1°970.
Gegenwärtig 26. Mitglieder.
Vortrag der Berathungen des niederge-
setzten Ausschusses uber die Entlassung der
Staatsdiener ohne Urthel und Recht. ((.
Beilage E.)
Beschluß: Es wird in einer Erklárungs=
schrift auf eine zusichernde Erklärung darü-
ber angetragen, daß vor der Hand und bis
eine gesetzliche Bestimmung deczhalb nicht
vorliege, kein Staatediener seines Dienstes
willkührlich zu entlassen sey, und zwar aus
dem allgemeinen Grunde, weil dieselbe zur
Beruhigung der Staatediener gereichen werde.
Anmerk. Zu Beförderung der Sec-
tions= Arbeiten war diese Sitzung nur von
kurzer Dauer.