Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Hier  ist  also  ein  freyer  Handel  wohlthätig  und  daher
nothwendig.  Aber  welche  Aehnlichkeit  besteht  jetzt  noch
zwischen  solchen  Staaten  und  Bayern?  Die  Zeiten  sind
vorüber,  wo  Deutschland  in  300  Staaten,  Landeshoheiten
genannt,  zertheilt  war;  wo  selbst  der  baperische  Staat
in  100  Theile  zerstückelt  und  eine  Menge  fremder  Landeshoheiten
  inclavirend,  selbst  wieder  von  den  Landeöshoheiten
  vielfach  inclavirt  wurde.

Hier  ein  strenges  selbstständiges  Manthsystem  herstellen
  wollen,  wäre  ein  Absurdum  gewesen.

Betrachten  wir  dagegen  den  dermaligen  Umgang
Bayerns,  welches  auf  einer  arrondirten  und  geschlossenen
Oberfläche,  den  Rheinkreis  nicht  darein  begriffen,  eine  Bevdlkerung
  von  57  Millionen  besitzt,  deren  Subsistenz  fast
ausschließlich  auf  Agricultur  und  auf  Veredlung  ihrer  Erzeugnisse
  hingewiesen  ist  (mit  letzterer  beschäftigen  sich,  nach
dem  statistischen  Werk  des  Hrn.  Dr.  Rudhart,  gegen
200,000  Familien);  dann  werden  wir  erkennen,  daß  wir
eben  so,  wie  sich  die  Umstände  geändert  haben,  auch  unsere
  Ansichten  ändern  müssen.  Wir  werden  dann  erkennen,
  daß  es  sich  dermalen  nicht  darum  handelt,  von  einigen
  1000  Familien,  die  sich  mit  dem  Handel  beschäftigen,
  uns  nachtheilige  Lehren  aufdringen  zu  lassen,  sondern
  vielmehr  darum,  die  Subsistenz  der  überwiegenden
Mehrzahl  zu  sichern.

Diese  Behauptung  umständlich  zu  zergliedern,  meine
Herren,  ist  überflüssig,  doch  hier  nur  einige  Worte  zu  ihrer
näheren  Begründung.

Der  Handel  ist  unter  dreyerley  Beziehungen  zu  betrachten:


1)  als  Einfuhrhandel;  als  solcher  hat  er  keinen  andern
  Zweck,  als  fremde  Erzeugnisse  aus  dem  Ausland  hereinzuschaffen,
  die  wir  größtentheils  mit  baarem  Gelde  bezahlen
  müssen.  Dieser  Umstand  kann  nicht  anders  als