Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Hierauf geschah Vortrag uͤber den 
Staatshaushalt im allgemeinen, und 
die Nothwendigkeit, bey den abermals vor- 
liegenden Antragen auf neue sehr bedeutende 
Verwilligungen, so viel nur möglich, auf Er- 
sparnisse bey andern unbenöthigten Staatsé- 
ausgaben zu denken. Man glaubte eine sol- 
che Möglschkeit zunächst in Vereinfachung 
der Administration, und in Minderung der 
Administrations-Kosten zu finden, und es 
geschah der Vorschlag, das ein Ausschuß 
ernannt werde, welcher die Grundzüge 
näher bearbeite, nach welchen bey Sr. 
Königl. Hoheit, dem Großderzoge, ver- 
trauensvoll der Antrag gestellt werden kön- 
ne: daß durch genaue Vergleichung des Ge- 
genwärtigen mit dem Frühern, eine den we- 
nigsten Aufwand veranlassende und den übri- 
gen Verhältnissen des Großherzogthums am 
meisten zusagende Einrichtung und die Moglich- 
keit ausgemietelt werde, wie nach allmähliger 
IAbstellung dessen, was daben unbenöthigt ge- 
funden worden, auf die altere Einfachheit 
zurück zu kommen sey. 
Der Landtag beschloß: 
daß der mit dem Finanz-Wesen überhaupt 
beauftragte Ausschuß sich mit jenen Grund- 
zügen beschäftigen und solche sodann dem 
Landtage vorlegen moge. 
Man gieng nun über zu einer schriftli- 
chen Eingabe eines anwesenden Ab- 
geordneten, die beym Entwurfe des Re- 
gulativé uber die Abschätzung von dem Land- 
schafrl. Ausschusse und dem Landtags-Vorstan- 
de gethanen Schritte betr. 
Die Eigabe, durch welche behauptet 
wurde, daß jener Ausschuß sowohl, als der 
Vorstand die Grenzen ihrer Befugnisse über- 
schritten hätten und zuletzt der Zweck aus- 
gesprochen wurde, daß die Rechte und Be- 
sugnisse des Vorstandes und der einzelnen 
Ausschusse außer den Landtägen naher be- 
stimm#t werden mochten, wurde wortlich vor- 
gelesen, und darauf sofort, ohne weitere 
Discussion, der Aatrag gestellt, daß zur ni- 
heren Prüfung dieser Motion ein Ausschuß 
erwáylt werde. 
Der Einwand, daß hierzu nur ein Re- 
ferent ernannt, oder — da das Ernennen 
durch den Landmarschall in diesem Falle nicht 
zweckmäßig seyn dürfte — durch Mehrheit 
der Stimmen erwählt werden mochte, damit 
die Geschäfte nicht zu sehr erweitert und 
vervielfältiget würden, ward durch 26. Stim- 
men gegen 2. verworfen und es wurde nun 
sofort ein Ausschuß von drey Mitgliedern, 
eines aus jedem Stande, durch Mehrheit 
der Stimmen zu obigem Zwecke erwählt. 
Mit der Bestimmung: 
daß nunmehr die in verschiedene Ausschüsse 
oder an einzelne Referenten vertheilten Vor- 
träge, beym Landtage in derjenigen Reihe- 
folge gehalten werden sollten, in welcher die 
Referenten anzeigen würden, daß sie ihre 
Vorträge beendiget hätten, wurde die Sitzung 
geschlossen. 
  
Achte Sibung. 
Den 28. Dec. 1820. 
In Gegenwart von 2y7. Abgeordneten. 
Zwei höchste 
d. M., das 
Fortbestehensaller bisherigen Ab- 
gaben für die ersten drey Monate 
des nächsten Jahres betr. 
(Beplage F. und C.) wurden verlesen, und 
sodann ubergegangen zur Berathung über 
die Frage: 
Ob der Abgeordnete aus dem vier- 
ten Wahlbezirke des Bauernstan- 
des ferner als solcher betrachtet 
werden könne? 
Derselbe war, dieser Berathung wegen, 
in der heutigen Situng nicht erschienen. 
Decrete vom 23. und 24.
	        
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