Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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der Feuergesährlichkeit hielt er es für be- 
denklich, auf eine Verwilligung einzugehen, 
oder den Communen In dieser Art einen Zwang 
aufzulegen, und meinte dagegen, daß theils 
durch neue Instructionen, theils durch Ein- 
schátfung der alten abgeholfen werden könne. 
9) Das anderweite höchste Deeret vom 
6. April d. J. die Brand-Versicherungs= 
anst alt betr., auf die Erklärungsschrift v. 
Iyten Februar d. J. (ls. Beyl. E 5.) — 
Die Aufstellung eines unbedingten Verbots 
gegen die Theilnahme an andern Brand-Ver- 
sicherungsanstalten für Gebäude, fand lhren 
Widerspruch in der natürlichen Freyheit, die 
hier Niemanden zu Schaden sey, und ihre 
Vertheidigung in der Gefahr für die Anstalt, 
welche bep'm Unterbleiben eines solchen Ver- 
bots ihrer Auflösung entgegen sehe; die Mehr- 
heit endschied endlich dahin, daß wenn Je- 
mand einer auswärtigen Brand-Assecuranz 
beitreten wolle, seine Gebäude in der hiesigen 
Anstalt wenigstens mit 3 des tarirten Werths 
eingezeichnet seyn müßten. Zu r8. und 79. 
wurde die Eeklärungsschrift Beyl. F. 5. 
20) Dse Eingabe der Stadt und des 
Amtes Geisa, worin auf gänzliche Tren- 
nung von der Brand-Versicherungöanstalt, 
oder, wenn dieses ulcht möglich sey, auf Er- 
laß der schuldigen Beyträge angetragen wur- 
de. — Der Landtag glaubte auf keinen von 
beyden Anträgen eingehen zu können; aus 
ren ersien nicht, weil die Gewährung dessel- 
ben dem neuen Gesetz entgegen sey, auf den 
zweyten nicht, weil er nachtheilige Consequenz 
befürchten lasse. · 
27) Der Vortrag über die den Bürgern der 
Stadt Auma entzogene eigene Aubübung 
der Jagdgerechtigkeit. — Der Landtag 
beschloß, sich in der Intercessional-Schrift da- 
hin zu verwenden, daß ihnen entweder die 
eigene Ausübung deß Jagdrechts zurückgege- 
ben, oder wenigstens rechtliches Gehör in der 
Sache gestattet werden möge. 
22 — 34.) Die Eingaben a) von J. 
Chph. Häßners zu Moderwiß, die neue 
Steuer-Verfassung, und besonders die Be- 
steurung des Feldgewerbes betreffend, b) der 
Guthsbesitzer Gröschner, Fritsch und 
Häßner, Gesinde-Unwesen und Holzdieb- 
stähle betreffend; c) der Amts-Untet- 
thanen des Amtes Neustadt a/O., 
wegen Haferfuhrlohn, Spannfrohnen und 
Hufengeld; d) der Einwohner des 
Amts Dermbach vermischten Inhalts; 
ee) das Rent-Sebkretair Rießner zu Nie- 
der-KRoßla über Anlegung vom Getraide- 
Magazinen zum Vortheil der Landeskassen; 
e)eines landstöndischen Abgeordneten, 
über die Nachtheile des Nicht-Chartirens der 
Briefe auf den Posten; 1) der Gemein- 
den des Amts Kalten = Nordheim 
um Erlaß des Heerdeschillings und des Nach- 
bar-Groschens, und um Ersaßz dessen, was 
sie seit dem Juhre 1803. dafür bezahlt; 
6) derselben Gemeinden, gegen den 
Zwang, ihr Salzberurfniß aus Kreuzburg 
nehmen zu müssen; l) der Gemeinde 
Unter-Röppisch wegen zu hoher Zinsen; 
i) der Gemeinde Taupadel mit Be— 
schwerden über die Bothenlöhne des Amts- 
dieners, uber die zu enttichtenden Ab= und 
Zuschreibegebühren u. f.; k) des AbgTeord- 
neten Witthauer wegen Jinpost-Erlas- 
ses in Ostheim u. f.; l) des Landschafs- 
Kassedieners Hesselbarth in Betreff 
seiner Dienst-Angelegenheiten und seiner Ab- 
schätzung, und endlich m) der Untertha- 
nen des Amtes Weyda, welche bitten, 
daß die benachbarten Gemeinden bey Besse- 
rung der Geleitsstraße zur Mitleidenheit ge- 
zogen werden möchten. — Da der Inhalt 
dieser Eingaben großtentheils nicht zur Com- 
petenz des Landtags gehörte, zum Theil seine 
Erledigung schon in frühern Landtagöbeschlus- 
sen gefunden hatte, und zum Theil kein hin- 
länglicher Grund zum Einschreiten des Land-
	        
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