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der Feuergesährlichkeit hielt er es für be-
denklich, auf eine Verwilligung einzugehen,
oder den Communen In dieser Art einen Zwang
aufzulegen, und meinte dagegen, daß theils
durch neue Instructionen, theils durch Ein-
schátfung der alten abgeholfen werden könne.
9) Das anderweite höchste Deeret vom
6. April d. J. die Brand-Versicherungs=
anst alt betr., auf die Erklärungsschrift v.
Iyten Februar d. J. (ls. Beyl. E 5.) —
Die Aufstellung eines unbedingten Verbots
gegen die Theilnahme an andern Brand-Ver-
sicherungsanstalten für Gebäude, fand lhren
Widerspruch in der natürlichen Freyheit, die
hier Niemanden zu Schaden sey, und ihre
Vertheidigung in der Gefahr für die Anstalt,
welche bep'm Unterbleiben eines solchen Ver-
bots ihrer Auflösung entgegen sehe; die Mehr-
heit endschied endlich dahin, daß wenn Je-
mand einer auswärtigen Brand-Assecuranz
beitreten wolle, seine Gebäude in der hiesigen
Anstalt wenigstens mit 3 des tarirten Werths
eingezeichnet seyn müßten. Zu r8. und 79.
wurde die Eeklärungsschrift Beyl. F. 5.
20) Dse Eingabe der Stadt und des
Amtes Geisa, worin auf gänzliche Tren-
nung von der Brand-Versicherungöanstalt,
oder, wenn dieses ulcht möglich sey, auf Er-
laß der schuldigen Beyträge angetragen wur-
de. — Der Landtag glaubte auf keinen von
beyden Anträgen eingehen zu können; aus
ren ersien nicht, weil die Gewährung dessel-
ben dem neuen Gesetz entgegen sey, auf den
zweyten nicht, weil er nachtheilige Consequenz
befürchten lasse. ·
27) Der Vortrag über die den Bürgern der
Stadt Auma entzogene eigene Aubübung
der Jagdgerechtigkeit. — Der Landtag
beschloß, sich in der Intercessional-Schrift da-
hin zu verwenden, daß ihnen entweder die
eigene Ausübung deß Jagdrechts zurückgege-
ben, oder wenigstens rechtliches Gehör in der
Sache gestattet werden möge.
22 — 34.) Die Eingaben a) von J.
Chph. Häßners zu Moderwiß, die neue
Steuer-Verfassung, und besonders die Be-
steurung des Feldgewerbes betreffend, b) der
Guthsbesitzer Gröschner, Fritsch und
Häßner, Gesinde-Unwesen und Holzdieb-
stähle betreffend; c) der Amts-Untet-
thanen des Amtes Neustadt a/O.,
wegen Haferfuhrlohn, Spannfrohnen und
Hufengeld; d) der Einwohner des
Amts Dermbach vermischten Inhalts;
ee) das Rent-Sebkretair Rießner zu Nie-
der-KRoßla über Anlegung vom Getraide-
Magazinen zum Vortheil der Landeskassen;
e)eines landstöndischen Abgeordneten,
über die Nachtheile des Nicht-Chartirens der
Briefe auf den Posten; 1) der Gemein-
den des Amts Kalten = Nordheim
um Erlaß des Heerdeschillings und des Nach-
bar-Groschens, und um Ersaßz dessen, was
sie seit dem Juhre 1803. dafür bezahlt;
6) derselben Gemeinden, gegen den
Zwang, ihr Salzberurfniß aus Kreuzburg
nehmen zu müssen; l) der Gemeinde
Unter-Röppisch wegen zu hoher Zinsen;
i) der Gemeinde Taupadel mit Be—
schwerden über die Bothenlöhne des Amts-
dieners, uber die zu enttichtenden Ab= und
Zuschreibegebühren u. f.; k) des AbgTeord-
neten Witthauer wegen Jinpost-Erlas-
ses in Ostheim u. f.; l) des Landschafs-
Kassedieners Hesselbarth in Betreff
seiner Dienst-Angelegenheiten und seiner Ab-
schätzung, und endlich m) der Untertha-
nen des Amtes Weyda, welche bitten,
daß die benachbarten Gemeinden bey Besse-
rung der Geleitsstraße zur Mitleidenheit ge-
zogen werden möchten. — Da der Inhalt
dieser Eingaben großtentheils nicht zur Com-
petenz des Landtags gehörte, zum Theil seine
Erledigung schon in frühern Landtagöbeschlus-
sen gefunden hatte, und zum Theil kein hin-
länglicher Grund zum Einschreiten des Land-