Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

tags vorlag; so wurden diese Eingaben sammt 
und sonders zu den Akten genommen. 
35) Die Eingabe der um den Tau- 
tenburger Forst gelegenen Gemein- 
den, wegen Verwendung um Minderung 
des Wildstandes. — 
Nach dem Beschluß des Landtags soll die 
Verwendung in der Intercessional-wSchrift 
geschehen. 
3060) Das höchste Decret vom Zten April 
dieses Jahres, die Ausgleichung mit 
Preußen, wegen der ehemaligen Königl. Sächs. 
Landestheile betreffend, (s. Beyl. G. 5.)— Die 
Ernennung ständischer Deputirten erfolgte für 
den Neustädtischen Kreis in der Person der 
Abgeordneten, von Taube und Burkhardt, 
für die Thüringischen Enclaven in der Per- 
son der Abgeordneten von Lonker und Walz, 
und wurde Sr. K. H. durch eine besondere 
Erklrungsschrift angezeigt. 
37) Die bereits früher beschlossene an- 
derweite Erklärungsschrift, die Vereinigung 
aller Landesschuldenbetr. (s. Beyl. LI. 5.) 
38) Die Eingabe des hiesigen Großher= 
zoglichen Bibliothekars Ir. Vulpiuc, die 
Rettung und Aufbewahrung der Alterthümer 
des Landes, und die Instandsetzung der 
Archive betr. — 
Der Landtag beschloß, in der Interces- 
sional-Schrift darum zu bitten, daß die ge- 
eignete Behörde auf dieses Gesuch aufmerk- 
sam gemacht werde. 
30) Die höchsten Decrete vom gusten 
Mäarz und isten April dieses Jahres, die 
neue, Besteurung ketressend, (s. Beyl. J. S. 
und K. 5.) nebst. Beylagen. JNach gehöriger 
Beziehung dieser Derrele auf die vorgängige 
Erkléruncgsschrift (l. S. 223—3231. dies. Bl.) 
wurde die benliegende Stale vorgetragen und 
erlautert. Der Landtag enthielt sich eines 
allgemeinen Urtheils hieruber; indem er ein- 
stimmia der Meynung war, daß dieser Ge— 
genstand in seiner Ausfuhrung der admi- 
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nistrativen Behörde überlassen werden müsse. 
Außerdem beharrte der Landtag mit über- 
wiegender Stimmenmehrheit gegen den An- 
trag der Behörde, auf dem Gosten Lebens- 
jahre, als der allgemein anzunehmenden 
Grenze über die Erwerbsfähigbeit, und woll- 
te, daß für bleine Pachtungen nur solche an- 
gesehen werden sollten, welche unter 50 thlr. 
wären. Zugleich wünschte er aber auch, 
über die Prozent-Verhältnisse einige Monate 
vorher, ehe darnach erhoben würde, unter- 
richtet zu seyn. Die über diesen Gegenstand 
beschlossene Erbldrungöschrift ergiebt die Bey- 
lage L. 5. 
30) Die Eingabe der Gemeinde Fries- 
nic im Neustädtischen Kreise. — Sie be- 
schwerte sich, daß sie in Gemäößheit eines 
Oberconsistorial-Rescripts, angewiesen worden 
wäre, ihrem Schullehrer, obschon er jährlich 
250 Rthlr. Einkommen habe und 4 Klaftern 
Stöcke als Deputat bekomme, Holz zu Ver- 
heitzung der Schulstube zu verabreichen. — 
Aus den Protokollen über die Dornburger 
Landtags-Verhandlungen ergab sich, daß der 
Landtag im Allgemeinen gewünscht habe, daß 
die Schullehrer zu Verheitung einer beson- 
dern Schulstube Holz bekommen moöchten, 
insofern ihnen zu diesem Behuf nicht 
bereits ein Holz-Depytat ausgeset sey. Es 
kamen aber bey diesex, Gelegenheit noch an- 
dere, dat Landschulwesen nud die Landschul- 
lehrer betreffende Gegenskände zur Sprache, 
welche in die Intercessional-Schrift aufzuneh- 
men der Landtag. fär nothwendig hielt. 
40) Eine Vorstellung, dieso gehanuten 
Freymänne#rm Amte Lengöfelddbetr. 
— Oer. Anspruch derselben auf Steuerbe- 
frepung konnte hier keive Entscheidung fin- 
den; es wurden daher diese Freymänner mit 
iyrer Reclamation an die zur Untersuchung 
und Entscheidung uber alle Reclamationen 
wegen Stenerfreyheit nieder zu setzende Com- 
mission verwiesen.
	        
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