tags vorlag; so wurden diese Eingaben sammt
und sonders zu den Akten genommen.
35) Die Eingabe der um den Tau-
tenburger Forst gelegenen Gemein-
den, wegen Verwendung um Minderung
des Wildstandes. —
Nach dem Beschluß des Landtags soll die
Verwendung in der Intercessional-wSchrift
geschehen.
3060) Das höchste Decret vom Zten April
dieses Jahres, die Ausgleichung mit
Preußen, wegen der ehemaligen Königl. Sächs.
Landestheile betreffend, (s. Beyl. G. 5.)— Die
Ernennung ständischer Deputirten erfolgte für
den Neustädtischen Kreis in der Person der
Abgeordneten, von Taube und Burkhardt,
für die Thüringischen Enclaven in der Per-
son der Abgeordneten von Lonker und Walz,
und wurde Sr. K. H. durch eine besondere
Erklrungsschrift angezeigt.
37) Die bereits früher beschlossene an-
derweite Erklärungsschrift, die Vereinigung
aller Landesschuldenbetr. (s. Beyl. LI. 5.)
38) Die Eingabe des hiesigen Großher=
zoglichen Bibliothekars Ir. Vulpiuc, die
Rettung und Aufbewahrung der Alterthümer
des Landes, und die Instandsetzung der
Archive betr. —
Der Landtag beschloß, in der Interces-
sional-Schrift darum zu bitten, daß die ge-
eignete Behörde auf dieses Gesuch aufmerk-
sam gemacht werde.
30) Die höchsten Decrete vom gusten
Mäarz und isten April dieses Jahres, die
neue, Besteurung ketressend, (s. Beyl. J. S.
und K. 5.) nebst. Beylagen. JNach gehöriger
Beziehung dieser Derrele auf die vorgängige
Erkléruncgsschrift (l. S. 223—3231. dies. Bl.)
wurde die benliegende Stale vorgetragen und
erlautert. Der Landtag enthielt sich eines
allgemeinen Urtheils hieruber; indem er ein-
stimmia der Meynung war, daß dieser Ge—
genstand in seiner Ausfuhrung der admi-
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nistrativen Behörde überlassen werden müsse.
Außerdem beharrte der Landtag mit über-
wiegender Stimmenmehrheit gegen den An-
trag der Behörde, auf dem Gosten Lebens-
jahre, als der allgemein anzunehmenden
Grenze über die Erwerbsfähigbeit, und woll-
te, daß für bleine Pachtungen nur solche an-
gesehen werden sollten, welche unter 50 thlr.
wären. Zugleich wünschte er aber auch,
über die Prozent-Verhältnisse einige Monate
vorher, ehe darnach erhoben würde, unter-
richtet zu seyn. Die über diesen Gegenstand
beschlossene Erbldrungöschrift ergiebt die Bey-
lage L. 5.
30) Die Eingabe der Gemeinde Fries-
nic im Neustädtischen Kreise. — Sie be-
schwerte sich, daß sie in Gemäößheit eines
Oberconsistorial-Rescripts, angewiesen worden
wäre, ihrem Schullehrer, obschon er jährlich
250 Rthlr. Einkommen habe und 4 Klaftern
Stöcke als Deputat bekomme, Holz zu Ver-
heitzung der Schulstube zu verabreichen. —
Aus den Protokollen über die Dornburger
Landtags-Verhandlungen ergab sich, daß der
Landtag im Allgemeinen gewünscht habe, daß
die Schullehrer zu Verheitung einer beson-
dern Schulstube Holz bekommen moöchten,
insofern ihnen zu diesem Behuf nicht
bereits ein Holz-Depytat ausgeset sey. Es
kamen aber bey diesex, Gelegenheit noch an-
dere, dat Landschulwesen nud die Landschul-
lehrer betreffende Gegenskände zur Sprache,
welche in die Intercessional-Schrift aufzuneh-
men der Landtag. fär nothwendig hielt.
40) Eine Vorstellung, dieso gehanuten
Freymänne#rm Amte Lengöfelddbetr.
— Oer. Anspruch derselben auf Steuerbe-
frepung konnte hier keive Entscheidung fin-
den; es wurden daher diese Freymänner mit
iyrer Reclamation an die zur Untersuchung
und Entscheidung uber alle Reclamationen
wegen Stenerfreyheit nieder zu setzende Com-
mission verwiesen.