Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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die Zinsen der Sparkassen und deponirten 
Kapitalien. 
Zum Kap. XI. Ertraordinaria. 
Zur Errichtung der Strafanstalten des Groß- 
herzogthums, nach Ausweis des sanktioni- 
renden höchsten Decretes vom öten April d. 
J. auf die Erklärungsschrift vom 28sten 
Närz #821.: lo,o0o rthlr. auf die drey 
Jahre 1822. 1823. und 1824.i 2147 rthlr. 
4 gr. 9 pf. zum Bau des Strafarbeitshau- 
ses in Eisenach; ferner, besage der Erklä- 
rungsschrift vom 12ten April 82 1I.: 90 rthlr. 
dem Gastwirth Michael in Jena für wäh- 
rend des Kriegs verpflegte Husaren = Ordo- 
ranzen. " 
Vonden Etats fallendagegenab: 
Zum Kap. IX. 1. b. Für Instander- 
haltung der Kataster im Eisenachischen Kreise 
1000 rthlr. von denen für diesen Zweck vom 
Landschaffts = Collegium alljährlich etatifirt 
gewesenen 2000 rthlr. 
Der gretreue Landtag ist uberzeuge, daß, 
richtig verwendet, für den beabsichtigten 
Zweck manches erreichbar wird, und wünscht 
von den Resultaten des an sich sehr guten 
Vorhabens seiner Zeit Nachricht zu erhal- 
ten, damit er genauer wie jeßzt erwägen 
koönne, ob ein mehreres durchaus nothwen- 
dig sey. 
Die Verwilligung der von dem Land- 
schaffts-Collegium in dem Etats-Entwurfe 
aufgenommenen 870 rihlr. vom Jahre 1821. 
an jährliches Aegquivalent dem Grafen von 
Stollberg, für den aus den Ortschaften 
Groß= und Klein-Neuhausen, Orlishausen 
und Ellersleben selbigem zuständigen Trank- 
steuer-Antheil erschien dem #Landtag, auf dem 
Grund des von Großherzogl. Regierung er- 
statteten Berichts, außer Zweifel und finden 
sich unter Kap. IX. 5. mit aufgenommen. 
Zum Kap. XI. 
1) Von mehreren Posten, deren Verausga- 
bung der getreue Landtag ebenfalls und zwar ein 
für allemal anerkennen mußte, war es ihm zwei- 
felhaft und aus den Akten nicht hinlänglich er- 
sichtlich, ob dieselben nicht bereits vorschußweise 
ausgezahlt worden sind. Deshalb hat er 
sie in den Ausgabe-Etat Kap. Xl. v. J. 
1821., wohin dieselben im andern Fall ge- 
hört haben würden, nicht aufgenommen, 
würde aber deren spätere Verausgabung und 
die daraus folgende Verminderung des Kas- 
senvorraths jedenfalls als gerechtfertigt er- 
kennen, wenn und in soweit folche gegenwär- 
tig noch nicht berichtigt wären. 
Diese Posten sind 5000 rthlr. der Stadt 
Eisenach für Kriegsleistungen, 6471 rthlr. 
den Apothekern Wirehauer und Dammann da- 
selbst, 
2) 2030 rthlr. 2 gr. 82 pf. Vorschusse 
der Jenaischen Kreiskasse auf Vermessungen, 
105 rthlr. 6 gr. 1 pf. für das Nivellement 
der Gramme 2c. Diese Posten sind in Aus- 
gabe zu stellen, im Etat ist solches um des- 
willen nicht geschehen, — obgleich es der 
Etats = Entwurf der Landschafftskasse in 
Vorschlag brachte, — weil sie bereits bezahlt 
sind, und weil nur der, nach Abtrag dersel- 
ben, noch verbliebene Vorrath in Rechnungs- 
einnahme übergetragen worden ist. 
3) 140 rthlr. Eisenachische Landsturm- 
Rückstände, erheischen gar keine weltere Be- 
rücksichtigung, da selbige bereits bejahlt wor- 
den sind. 
Dagegen verwilligt der getreue Landrag 
1500 rthlr. Entschädigung für die Großh. 
Kammer, wegen entbehrter Trankskeuern in 
den Jahren 1815., 1815. und 1877. 
Neben dem Anerkenntniß der Verbind- 
lichkeit zum Ersatz dieser bereits von der 
vormaligen landschafftlichen Deputation aller 
drey Kreise des Matterlandes zugestandenen 
Forderung, glaubt der getreue Landtag sei- 
ne Zustimmung damit bedingen zu müussen, 
daß dieses die letzte Anforderung Großherz. 
Kammer an die Landschaffts-Kasse seyn ms-
	        
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