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In h a l t. Regierungs-Bekannt-
lattes. machung.
Ausleihung vormundschaftlicher Gelder. Gesetz darüber vom 25.
März 1829 " " * " # " "6 r 44. 45. J.
B.
9. 18. 201
30. 855. 36.. —
1P# 72.75,
89. 95—
Beförderungen 103. 100—
111. 116.. —
119. 128.. —
127. 1555—
Berichte der Justiz-Unterbehsrden in Parthey= und Untersuchungs-
sachen sollen postfrey und unter der für den einzelnen Fall pas-
senden Aufschrift an die Regierung zu Weimar eingesendet werdes!18. V.
Bischof Rieger zu Fulda — dessen provisorische Bestätigung für die
einstweilen noch mit dem Bisthume Fulda verbundenen katholischen
Pfarrepen der Aemter Dermbach und Geisa . 123. —
Bitt- oder Beschwerdeschriften — eingereicht bey Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge unmittelbar oder bey dem Staaté-Mi-
nisterium. Erneuerung des Publikandums v. 19. Oktober 1816
(vergl. Weimar'sches Wochenblatt v. J. 1816 S. 375) im Be-
treff der diesfallsigen Verhaltungsmaßregeln . 1—3. —
Blankenhayn — Stadtrichter, Stadt-Schuldheiß und Bürgermei-
ster daselbst. 117. 119.|III. II.
Brand- -sekurations= ungelegenheiten. In denselben soll
kostenfrey expedirt und nicht mehr als die nach F. 57 des dies-
fallsgen- Gesetzes v. 28. August 1826 (vergl. Reg. Bl. v. J.
1826 S. 217) nachgelassene Gebühr für Ausfertigung der Re-
ceptions = Scheine erhoben werden . 80. II.
Branntweinblase. Jede Veränderung derselben ist von den Bren-
nern der Orts-Imposteinnahme und von dieser dem Landschafts-
Kollegium anzuzeigen . . . . . . . 117. V.
Branntweinblasen= Hut — großer — Feststellung des Begriffes
eines solchen (vergl. auch Repertorium des Reg. Bl. v. J. 1825
unter dem Worte: Branntweinblasen-Hut,) 114. VIII.
Brot= und anderer Mehlteig; das Privflegium für den Vaschinen-
bau-Unternehmer Levasseur zu Paris zu Einführung der von
ihm wegen besserer Bereitung desselben erfundenen Maschine 104. IV.
Brückengeld-Befreyte — deren Nahmhaftmachung (vergl. Res.
Bl. v. J. 1819 S. 26) . . . 140—142. VIII.