Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

  
  
  
  
  
Seite des sNr. der 
In h a l t. Regierungs-Bekannt- 
lattes. machung. 
Ausleihung vormundschaftlicher Gelder. Gesetz darüber vom 25. 
März 1829 " " * " # " "6 r 44. 45. J. 
B. 
9. 18. 201 
30. 855. 36.. — 
1P# 72.75, 
89. 95— 
Beförderungen 103. 100— 
111. 116.. — 
119. 128.. — 
127. 1555— 
Berichte der Justiz-Unterbehsrden in Parthey= und Untersuchungs- 
sachen sollen postfrey und unter der für den einzelnen Fall pas- 
senden Aufschrift an die Regierung zu Weimar eingesendet werdes!18. V. 
Bischof Rieger zu Fulda — dessen provisorische Bestätigung für die 
einstweilen noch mit dem Bisthume Fulda verbundenen katholischen 
Pfarrepen der Aemter Dermbach und Geisa . 123. — 
Bitt- oder Beschwerdeschriften — eingereicht bey Sr. Königl. 
Hoheit dem Großherzoge unmittelbar oder bey dem Staaté-Mi- 
nisterium. Erneuerung des Publikandums v. 19. Oktober 1816 
(vergl. Weimar'sches Wochenblatt v. J. 1816 S. 375) im Be- 
treff der diesfallsigen Verhaltungsmaßregeln . 1—3. — 
Blankenhayn — Stadtrichter, Stadt-Schuldheiß und Bürgermei- 
ster daselbst. 117. 119.|III. II. 
Brand- -sekurations= ungelegenheiten. In denselben soll 
kostenfrey expedirt und nicht mehr als die nach F. 57 des dies- 
fallsgen- Gesetzes v. 28. August 1826 (vergl. Reg. Bl. v. J. 
1826 S. 217) nachgelassene Gebühr für Ausfertigung der Re- 
ceptions = Scheine erhoben werden . 80. II. 
Branntweinblase. Jede Veränderung derselben ist von den Bren- 
nern der Orts-Imposteinnahme und von dieser dem Landschafts- 
Kollegium anzuzeigen . . . . . . . 117. V. 
Branntweinblasen= Hut — großer — Feststellung des Begriffes 
eines solchen (vergl. auch Repertorium des Reg. Bl. v. J. 1825 
unter dem Worte: Branntweinblasen-Hut,) 114. VIII. 
Brot= und anderer Mehlteig; das Privflegium für den Vaschinen- 
bau-Unternehmer Levasseur zu Paris zu Einführung der von 
ihm wegen besserer Bereitung desselben erfundenen Maschine 104. IV. 
Brückengeld-Befreyte — deren Nahmhaftmachung (vergl. Res. 
Bl. v. J. 1819 S. 26) . . . 140—142. VIII. 
 
	        
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