Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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Gegenwaͤrtige, im Nahmen Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs 
von Sachsen Weimar-Eisenach, und Ihrer Hochfürstlichen Durchlauchten der sou- 
verainen Fürsten Reuß jungerer Linie, zweymahl gleichlautend ausgefertigte Er- 
kldrung soll, nach erfolgter gegenseitiger Auswechselung, Kraft und Wirksamkeit 
in den beyderseitigen gesammten Landen haben und öffentlich bekannt gemacht 
werden. 
So geschehen Weimar am 20. März 1832 und Gera am 28. Februar 1832. 
Großherzoglich Sächsisches Fürstlich Reuß Plautsche der 
Staats-Ministerium. jungern Linie gemeinschaft- 
liche Landesregierung. 
(L. I.) C. W. Freyh. von Fritsch. (I. S.) von Sttrauch. 
Uebereinkunft 
zu Beförderung der Civilrechts-Pflege 
zwischen dem Großherzogthume Sach- 
sen Weimar-Eisenach und den Fürstlich 
Reußischen Landen der jüngern Linie.
	        
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