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1) Allerhöchst-Ihren damahligen geheimen Regierungsrath bey der Landes-
regierung zu Weimar, Georg Friedrich Konrad Ludwig von Gerstenbergk,
nunmehr Kanzlar der Landesregierung zu Eisenach, und
2) Allerhöchst-Ihren Kammerrath, Ottokar Thon zu Weimar;
II. Se. Durchlaucht, der Herzog Friedrich zu Sachsen-Altenburg:
Höchst-Ihren damahligen Regierungs = und Kammerrath, nunmehrigen gehei-
men Konferenz-Rath und Präsident der Landesregierung zu Altenburg,
Christian Gottfried Hermann daselbst. «
Diese Bevollmächtigten haben eine Reihe Konferenzen in Weimar, Cahla, Ron-
neburg, Altenburg, Meiningen und Sulza gehalten und endlich zu Altenburg eine
Vereinigung bis auf Allerhöchste Ratifikation verabredet, wie der nachstehend
darüber abgefaßte
Staatsvertrag
besagt.
Derselbe besteht in einem Hauptvertrage und in einem Nebenvertrage
Die Gründe Für und Wider standen sich nähmlich bey mehren Gegenstan-
den der bepyderseitigen Ansprüche und zwar gerade bey den Hauptgegenständen
so schroff einander gegenüber; die urkunden, welche entscheiden sollten, waren
zum Theil so alt und dunkel; der Besitzstand und die Gründe für die Ansprüche
theilweise so widersprechend, daß selbst im Wege der Austrage ein Ergebniß sich
kaum hoffen lassen durfte, und nur im Wege des Austausches ganzer ODörfer
und Landestheile ein Mittel gefunden werden konnte, die sich kreuzenden An-
sprüche zum Besien beyder Länder zu beseitigen. Diese Austauschungen und die
Abtretungen, welche damit im Zusammenhange stehen, sollen der Inhalt des
sraglichen Hauptvertrages seyn.
Dem Nebenvertrage sollen einverleibt werden alle Vereinigungen über Dif-
ferenzen, welche minder bedeutend waren und meist an Ort und Stelle von den
dazu beauftragten beyderseitigen Bezirkscmtern ermittelt, verglichen, oder doch
zur Vereinigung darüber vorbereitet wurden.
Was nun die Gegenstände betrifft, welche der Hauptvertrag umfassen soll,
so ist die Ausgleichung erfolgt durch gegenseitige Abtretung von Gebiethstheilen
und Gefällen, wie nachsteht:
8. I.
Es tritt naͤhmlich Se. Koͤnigl. Hoheit, der Großherzog, von Sachsen Wei-
mar-Eisenach vom Großherzogthume Sachsen an des Herzogs zu Sachsen-Alten-
burg, Durchlaucht, und an das Herzogthum Sachsen-Altenburg ab: