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Großberzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blakl.
Nummer 24. Den 13. Dezember 1833.
Bekanntmächung.
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, werden
nachstehende Gesebe und Verordnungen zu Ausführung der mit mehren deut-
schen Staaten abgeschlossenen Staatsverträge über den Beytritt des Groß-
berzogthumes Sachsen Weimar-Eisenach zu einem großen deutschen Zollvereine
hiermit zu öffentlicher Kunde gebracht und allen Behörden und unterthanen
des Großherzogthumes zur Nachachtung eingeschärft.
Weimar am 13. Dezember 1833.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Müller.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
Mit Bezugnahme auf die Staatsvertraͤge, welche durch die Bekanntmachung
nom 1. Dezember 1833 von Unserem Staats-Ministerium zur öffentlichen
Kunde gebracht worden sind, und nachdem diese Vertrage auch Unserem ge-
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