Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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1) Wenn ein Vereinsstaat durch einen anderen aus dem Auslande oder 
aus einem dritten Vereinsstaate seinen Salzbedarf beziehen, oder durch 
einen solchen sein Salz in fremde, nicht zum Vereine gehörige Staaten 
versenden lassen will: so soll diesen Sendungen kein Hinderniß in den 
Weg gelegt werden, jedoch werden, in so fern dieses nicht schon durch 
frühere Verträge bestimmt ist, durch vorhergangige Uebereinkunft der 
betheiligten Staaten die Straßen für den Transport und die erforder- 
lichen Sicherheitsmaßregeln zur Verhinderung der Einschwärzung verab- 
redet werden. 
Wenn zwischen den Salzpreisen des Großherzogthumes Baden und ei- 
nes an dasselbe grenzenden Vereinsstaates eine solche Verschiedenheit 
bestände, daß daraus für den einen oder den anderen dieser Staaten 
eine Gefahr der Salz-Einschwärzung hervorginge: so werden die hier- 
bey betheiligten Regierungen, sich über Maßregeln vereinbaren, welche 
diese Gefahr möglichst beseitigen, ohne den freien Verkehr mit anderen 
Gegenständen zu belästigen. 
Artikel 11. 
In Bezug auf diejenigen Exzeugnisse, bey welchen hinsichtlich der Be- 
steuerung im Innern noch eine Verschiedenheit der Gesehgebung unter den 
einzelnen Vereinslanden Statt finbet (Artikel 7 lit. b), wird auch von der 
Großherzoglich Badischen Regierung als wünschenswerth anerkannt, hierin 
ebenfalls eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung und der Besteuerungssätze 
hergestellt zu sehen, und es wird daher auch ihr Bestreben auf die Herbey- 
führung einer solchen Gleichmäßigkeit gerichtet bleiben. Bis dahin, wo dieses 
Ziel erreicht worden, können zur Vermeidung der Nachtheile, welche für die 
Produzenten des eigenen Staates im Verhältnisse zu den Produzenten in an- 
deren Vereinsstaaten aus der ungleichen Besteuerung erwachsen würden, Er- 
ganzungs= oder Auögleichungsabgaben von folgenden Gegenständen erhoben 
werden: 
A. in den biöherigen Vereinsstaaten: 
a) im Königreiche Preußen von 
Bier, 
Branntwein, 
Taback, 
Traubenmost und Weinz 
S
	        
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