Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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b) über 100 thlr. bis 150 thlr.. . 1thlr. 12 gr. 
c) 150 * 200 2 ½ * ½ 2 — * 
d) * 200 * I 300 * o 4 8 2 — — 
e) - 300 = " 6“ rl. " " - 4. — 
11) Die Bestellung eines Kollaborators oder Pfarr-Sub- 
stituten ohne Hoffnung der Nachfolge, ingleichen die 
Genehmigung eines bloß von einer Gemeinde auf Wi- 
derruf angestellten Schullehrers . . 1. — 
Anmerkung zu Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11. 
Mit diesen Ansätzen sind alle und jede Niederschriften und Ausferti- 
gungen von Erledigung der Stelle an bis zur Einführung des Nachfol- 
gers und Genehmigung des Vergleiches mit diesem, sowohl bey den 
Oberbehörden, als bey den Ephoral-Behörden und Kirchen-Inspektionen, 
einschlüssig der Verfügungen wegen der Vakanz, bezahlt. Nur wenn 
ein Pfarrer zum Superintendenten oder General-Superintendenten oder 
bezüglich zum Land-Dekan befördert wird, hat derselbe die in dem §. 75 
geordneten Ansätze besonders und zwar aus eigenen Mitteln zu 
bezahlen. 
Wird ein Substitut mit Hoffnung der Nachfolge später zum wirk- 
lichen Inhaber der Stelle konfirmirt: so ist nur der halbe Ansa# 
zulässig. Unterbleibt die Bestätigung eines schon denominirten oder 
präsentirten Subjektes wegen Unfähigkeit desselben, wegen Ablehnung 
der Stelle oder wegen sonstiger zufälliger Ereignisse: so sind für die 
bereits vorgekommenen Niederschriften und Ausfertigungen die geeigne- 
ten Klassen-Taren nachzubringen und 
a) bey Patronats-Stellen von dem Patron — 
b) außerdem von dem Bewerber um die Stelle oder von der Ge- 
meinde zu bezahlen, je nachdem eine Verschuldung des ersteren 
hervortritt oder nicht. Doch dürfen die Klassen-Taren zusammen 
niemahls mehr betragen, als die Bestätigungs-Taxe selbst. 
Die Ansätze unter Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11 werden da, wo es bisher her- 
kömmlich, von den Kommunen oder bezüglich von den Kirchen-Aerarien 
getragen, außerdem von demjenigen selbst, welcher die Stelle erhält, 
die Ansähe für Bestätigung eines Garnison-, Strafarbeits-Haus= oder Zucht- 
haus-Predigers aber und alle übrige Ansätze des vorstehenden K. stets 
von dem Bestätigten selbst. Wenn ein zu einer besseren Stelle berufe-
	        
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