Inhalt.
Seite des
Regierungs-
lattes.
Nr. der
Bekannt-
Mittelmölmeshof, dem Justiz-Amte Eisenach gänzlich einverleibt
Münzen des Alterthumes — Vorschriften über deren Erhaltung
Münzfuß in dem Amte Oldisleben. Einführung des Königl. Preußi= r
schen daselbst. Patent vom 1. August 182121474 .. ...
N.
Nachdruck — Bundestagsbeschluß wegen Aufstellung gleichförmiger
Grundsätze gegen denselben . .
Oesterreich. Verordnung im Betreff der Pässe der dahin Reisenden
Oldenburg = Hannover-Braunschweigscher Steuerverein. Ueberein-
küunfte zu Beförderung der Verkehrsverhältnisse zwischen diesem
und dem Preußisch-Thüringschen Zoll= und Handels-Vereine..
Oldisleben. Einführung des Knal. Preuß. Münzfußes in dem
dasigen Amttttttt
V.
Paͤsse der in die Kaiserl. Koͤnigl. Oesterreichischen Staaten Reisenden
müssen mit weniger Ausnahme mit einer genauen Person-Be-
schreibung versehen seern
Pässe zum Reisen sollen an Mindersährige nur mit eiiviizins der
Aeltern oder Vormünder ausgestellt werden
Peitschenstock-Macher und Pfeifenkopf-Schnitzer in den
Amtsbezirken Kaltennordhdeim, Dermbach und Ostheim. Gesetze
über das Gewerbe derselben v. 31. März und 29. August 1837
Pferdefutter. Hiefür darf von Staatêédienern bei Offizial-Ver-
richtungen in dem Inlande eine Vergütung nicht liquidirt werden
Pbarmacopöe — Konigl. Preußische — 5te Auflage, Berlin 1829
— deren Einführung mit einigen Abanderungen in dem Großher-
zogthume ... .... ..... . . . .... ..... . .. .. .... ... ..
Postverh áltnisse zu Nustedt# ......»... .. .. . ....
R.
Rechtsbeistaͤnde — auswaͤrtige — deren Praxis vor den Groß—
herzoglichen Gerichtsstelen
Regierungs-Blatt — Großherzogliches — sowie die an die Stelle
des Wochenblattes getretene Weimarische Zeitung nebst Beilage,
in so weit darin amtliche Nachrichten enthalten — sollen in den
Gemeindeversammlungen durch den Schuloheißen oder sonstigen
Vorsteher edes Ortes regelmäßig vorgelesen werden. (Reg. Bl.
v. J. 1817 S. 2, v. J. 1834 S. 63 Er. II) ... . . . ... ....
53.
41- 46.
90 92.
32.
93—132.
47—49.
32.
46.
13—15.
55—57.
33—35.
49—52.
40.
16.
machung.
II.
1, 8.