Inhaltltt.
J.
Inschriften — alte — Vorschriften uͤber deren Erhaltung ........
J.
Jahresleistungen — Sporteln bei denselben betr. ..............
Juben — An diese sollen Handelspaͤsse oder Handels- Erlaubniß
scheine von den Unterbehörden nicht ausgestellt werden
K.
Karten — Vorschriften über deren Aufbewahrunng
Kirchenbücher. Verordnung über deren Führung bei den katholischen
Pfarreien des Großherzogthume ..
Kommandirte zur Polizei-Aufsicht. Verordnung über den Dienst
derselernrn .
Konsulate — Großherzogliche — Ausfertigung von fieegrirn
Dokumenten durch dieselbben
Kronenthaler-Stücke. Geseß über die Außerkurssebuns der v iertel
und die Herabsetzung der halben Kronenthaler-Stücke vom
23. April 1897 . ... ......... . ... . . ..
L8.
Landkarten. Vorschriften über deren kusbewahrung
Landmünze — Coburg-Gothaische — neuerdings ausgeprägte —
verbothen .... . . . ..
dand-Rentamt. Nachtrag vom 31. Dezember 1836 zu dem Regulative
über die Errichtung desselben v. 1. Oktober 18221
Lauchröden — Gericht — Die Aufhebung der biher zwischen
der Großherzogl. Kammer und den Vettern von Harde in Ansehung
deöselben bestandenen Gemeinschaft
Lumpen. Verkehr mit denselben. Dieof. Verordnung v. 10. Aug. 1837
Lutzberg, dem von Herdaischen Patrimonial-Gerichte gänzlich einverleibt
M.
Meiningensche Anwalte. Verordnung über deren Praxis vor den
Großherzoglichen Gerichtsstellen
Metallarbeiten — alte — Vorschriften über deren Ergaltung.
Militär — den Dienst desselben zur Unterstätzung der Civil= Behörden,
sowie insbesondere den Dienst der zur Polizen-Aufsicht
Kommandirten. Verordnung darüber vom 7. April 18374
Militär-Durchmarsch-Konvention mit der Krone Preußen v. J.
1830. Deren Erneueng .. ....
Minderjährigen sollen Reisepässe nur mit Einwilligung der Aeltern
oder Vormünder ausgestellt werden .-Seite
des
Regierungslattes.
41- 46.
35.
87.
41—46.
23—32.
57.
17, 18.
36.
19—22.
53. 54.
□
69.
46.
65—84.
41—46.
40.
41—45.
23—32.
Nr. der
Bekanntmachung
III.
.