Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Regierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
— — — 
Weimar 1839. Nummer 2. 19. Januar. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, die nachstehend 
abgedruckte, unter dem 30. July vorigen Jahres zu Drezden abgeschlossene 
allgemeine Münz-Konvention der zum Soll= und Handels- 
Vereine verbundenen Staaten ratificirt und die gegenseitigen Ratifi- 
kations-Urkunden am 7. dieses Monates in Dresden ausgewechselt worden, 
wird dieselbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 15. Januar 1839. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen T#uggelegenheiten. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
Nachdem die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handels-Vereine verbundenen 
Regierungen, in Gemäßheit der in den Zollvereinigungs-Vertragen getroffenen 
Verabredung, auf die Einführung eines gleichen Münz-Systems in ihren Landen 
hinzuwirken, übereingekommen sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlun- 
gen hierüber eröffnen zu lassen: so haben zu diesem Zwecke zu Bevollmachtig- 
ten ernannt: 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchstihren geheimen Ober-Finanz-Rath Adolf von Pommer= 
Esche; 
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