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ZBDnuhalt. - Bekannt-
Blattes. [machung.
Ministerial-Bekanntmachungen, wegen gegenseitiger —
terungen zwischen den Staaten des Zollvereines und den freienb 5—8. II.
und Hansee-Städten Hamburg und Breme 41 17—119—
Milnisterial-Bekanntmachung, nach welcher neben dem Versender auch
der Waarenführer, welcher binnen-kontrolepflichtige Waaren
ohne den vorgeschriebenen, amtlich abgestempelten oder resp. von
der Ortsbehörde beglaubigten Frachtbrief transportirt, in eine
Ordnungestrafe von 1— 10 Thaler zu nehmen ift.. 11. —
Ministerial-Bekanntmachung, im Betreff des amtlichen Waarenver-
zeichnises zu dem Vereins-Zolltarife für die Jahre 1840, 1841
und 1122222 4„22 53. II.
Auszug aus dem Begleitschein-Regulatiivdvrrr 55—73—
Bekanntmachung, im Betreff des Verbotes der Ausführung von Pfer-
den aus dem Großherzogthume über die Grenzen des Zollvereines488. IV.
Ministerial-Bekanntmachung, im Betreff der Tara-Säte bei dem für
inländische Raffinerien in Fässern eingehenden Lumpenzucke 235. —
Zueignungen und Zusendungen von literarischen Erzeugnissen
und Kunstwerken, gerichtet an Se. Königliche Hoheit, den Großherzog 53. l.
Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nr. 7 des bei Einfuͤhrung des Großherzog-
lichen Regierungs-Blattes erschienenen hoͤchsten Patentes vom 18. Maͤrz 1817 und gemäß
Nr. 4 der bei Errichtung der Weimarischen Zeitung erlassenen Verordnung vom 2. März
1832 zefertiget und abgedruckt worden.
Weimar den 31. Dezember 1840.
Die Redaktion des Großherzogl. Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.