Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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13) Ausfertigungen und Niederschriften, die sich auf die Lebensrettung ver- 
unglückter Personen beziehen (Gesetz vom 19. Juny 1828). 
14) Alle Angelegenheiten der Mitglieder und Subalternen einer Behäörde 
(einschlüssig der in Ruhestand Versetzten und des Diener-Personals) 
bei derselben Behörde, soweit sie weder prozessualisch verhandelt wer- 
den, noch Verträge über Grundstückserwerbung betreffen. 
15) Jede Feststellung von Sporteln und Gebühren aller Art, wenn sie von 
Amtswegen geschieht. 
S6. 
Von Verwaltungsangelegenheiten unterliegen bloß folgende Ge- 
genstände dem Sportelansatze: 
1) Dispensations-, Innungs-, Konzessions-, Meisterrechts= und Privile- 
gien-Sachen. 
Dispensationen von der Militär-Dienstpflicht, einschlüssig der Zurück- 
stellungsscheine, sind jedoch ganz frei, nicht aber die Loosnummertausch- 
und Stellvertretungs-Angelegenheiten. 
2) Jede besondere landesherrliche oder obrigkeitliche Erlaubniß, Vergün- 
stigung oder Bescheinigung, ausgenommen: 
a) alle bloß aus der Oberaufsicht uber ein Gemeinde-, Kirchen= oder 
zu milden Zwecken bestimmtes Stiftungo-Vermögen (C. 5 Nr. 9) her- 
vorgehende oder auf die Verwaltung eines fiskalischen Vermögens 
sich beziehende Genehmigungs-Dekrete und andere Verfügungen, z. 
B. Dekrete zur Prozeß-Führung, Aufnahme von Darlehen, Einge- 
hung von Pachtverträgen, Einsendung der Rechnungen zur Ober- 
Revision u. s. w.; 
jede baupolizeiliche Erlaubniß, die keine Ausnahme von der Regel, 
sondern bloß das Nichtvorhandenseyn eines Bedenkens ausspricht; 
c) alle inländische Brand-Assekurations-Angelegenheiten; 
4) Inmpfscheine; 
)Trauscheine für Unter-Offiziere und gemeine Soldaten; 
8) Justifikations-Scheine über Gemeinderechmungen. 
4) Verhandlungen über Aufnahme und Entlassung von Unterthanen, Böür- 
gern, Schutzbürgern, Dorfnachbarn und Hausgenossen, soweit sie bei 
öffentlichen Behörden vorkommen, mit Auönahme jedoch der jährlichen 
Verpflichtung der eidesmündigen jungen Mannschaft zu Unterthanen. 
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