Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

382 
2) Sachverstaͤndige aus dem Stande der Buͤrger, inglei- 
chen Schullehrer, Ortsrichter und Schuldheißen oder 
andere den Richter oder Schuldheißen vertretende Ge- 
richtspersonen 424424. . . — Thlr. 20 Gr. 
bis 1 - 10 
3) Sachverständige höhern Ranges.10 „ 
bis 2 —.= 
b) wenn das Geschäft und die damit verbundene Versaͤum- 
niß — mit Einschluß der Hinreise und der Zurückreise 
bei auswärtigen Verrichtungen — nur über vier Stun- 
den aber nicht über sechs Stunden wegnimmt, die Hälfte 
obiger Ansätze, 
) bei noch kürzerer Dauer, insbesondere bei Würderung 
geringer Hduser und Grundstücke, Ein Viertheil, oder 
Ein Dritttheil obiger Ansatze. 
II. An Diäten, falls das Geschäft außerhalb der Flur des Wohnortes der 
Sachverständigen Statt fand: 
a). für den ganzen Tag: 
Sachverständige der oben unter I, a, 1 und 2 ange- 
gebenen Klassen ..... Thit. 20 Gr. 
Sachverständige der oben unter I, a, 3 angegebenen 
Klasse 6HH #### 1 2 10 
b) bei zwar uͤber vier Stunden aber nich über sechs Stun- 
den betragender Abwesenheit von dem Wohnorte, die 
Hälfte und 
c) für nothwendiges Nachtquartier ein Dritttheil des Dia- 
ten-Ansatzes. 
III. An Transport-Kosten: 
Sachverständige der dritten Klasse in allen Fallen Vergütung gehabten 
Verlages für ein Reitpferd oder für ein einspänniges Fuhrwerk; 
Sachverständige der ersten und zweiten Klasse hingegen ausnahms- 
weis ße dieselbe Vergütung nur dann, wenn aus zu bescheinigenden beson- 
deren Ursachen der Weg nicht zu Fuße zurückgelegt werden konnte. 
Anmerkung. 
Es behaͤlt bei vorstehenden Ansaͤtzen auch da sein Bewenden, wo der Sachyverstaͤn- 
dige wegen seiner Dienstverhältnisse höhere oder geringere Diäten und Transport= 
Kosten anzusprechen hätte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.