Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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14 Pfennige nicht, 
über 14 bis 41 Pfennige mit 1 Groschen, 
- 4 2 71 2 - 1 - 
- 73 2104 1 2 - 
101 131 - 1 
zu berechnen sind. 
Lokal= Ermäßigungen. 
g. 18. 
Vorstehende Taxen sollen ohne Unsere Genehmigung nicht uͤberschritten 
werden. 
Unserer General-Postdirektion bleibt es jedoch überlassen, dieselben, wo 
sie es angemessen findet, unter Anzeige davon bei Unserer Ober-Postinspektion, 
zu ermäßigen. 
Wo aus besonderen Rücksichten in Ansehung einzelner Lokal-Taren eine 
Ermaßigung der nach der allgemeinen Taxe sich ergebenden Sätze zeither Statt 
gefunden hat, soll eine gleiche Ermäßigung auch ferner eintreten, welche in 
den Spezial-Taren für die einzelnen Poststellen bestimmt werden wird.
	        
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