Zuhalt.
Seite des
Blattes.
Regierungs-
Nr. der
Bekannt-
mW#.
Munzen:
ur) Verordnung über die Zulassung und Valvation fremder Münzen
im inländischen Verkehre vom 17. November 1840. Nachtras
zu derselben vom 29. Dezember 1840 . ... ...... ... . . .. . ...
b) Beitritt der Waldeckschen Staatsregierung zu der Muͤnz- Konven-
tion vom 30. Juli 1838, wegen Annahme des Vierzehenthaler-
Fu.X::::::
)h) Gesetz über die Eingiehung der inländischen Konventions-Eindrittel-
und Einsechstel-Thaler-Stuͤcke vom 8. Januar .... ... .. . . . . ...
d) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen Münz-Sorten, welche
bei Einzahlung griichtlicher Depositen zur Haupt-Landschaftekasse
annehmbar nnddd .. .....
e) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen inländischen und diesen
gleichgestellten Münz-Sorten, welche bei Steuerzahlungen von den
leandschaftlichen Kassen und Einnahmen angenommen werden
) Verordnung über die Duldung der Königl. Preußischen Einzwolftel-
Thaler = Stücke im inländischen Verkehhernrnrn
&Bekanntmachung, im Betreff der Annahme der geduldeten aus-
ländischen Münzen bei den Postkassen
Mustkalische Kompositionen und dramatische Werke. Bundestags-
Beschluß zum Schuhe der inländischen Verfosser derselben gegen
unbefugte Aufführung und Darstellung jenn
N.
Nachdruck a) der Werke des Jean Paul Friedrich Richter,
b) der Werke Goethes und Wielands; Bundestogs-Be-
schlüsse vom 22. Oktober 1840 und vom 11. Februar 1841
zum Schutze gegen denselben ..................... .. . . . . .. ...
Netra. Binnen; Porto-Taxe zwischen diesem Orte, Creuzburg a.
d. W. und Eisenach .......... ... ... ... . . ... ... . .
Oberreisen. Die dem dasigen Rittergute bisher zuständige Ge—
richtsbarkeit wird dem Justiz-Amte Buttstädt überwiesen
Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kontingents; die fuͤr die Wit—
wen derselben gegründete Unterstützungsanstalt erhält die Rechte
165.
164.
220.
150.
einer milden Stiftung EEEIIEIIIIEEIIIIEIBELITLIIEEIIEIEIIII