Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Zuhalt. 
Seite des 
Blattes. 
Regierungs- 
Nr. der 
Bekannt- 
mW#. 
  
Munzen: 
ur) Verordnung über die Zulassung und Valvation fremder Münzen 
im inländischen Verkehre vom 17. November 1840. Nachtras 
zu derselben vom 29. Dezember 1840 . ... ...... ... . . .. . ... 
b) Beitritt der Waldeckschen Staatsregierung zu der Muͤnz- Konven- 
tion vom 30. Juli 1838, wegen Annahme des Vierzehenthaler- 
Fu.X:::::: 
)h) Gesetz über die Eingiehung der inländischen Konventions-Eindrittel- 
und Einsechstel-Thaler-Stuͤcke vom 8. Januar .... ... .. . . . . ... 
d) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen Münz-Sorten, welche 
bei Einzahlung griichtlicher Depositen zur Haupt-Landschaftekasse 
annehmbar nnddd .. ..... 
e) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen inländischen und diesen 
gleichgestellten Münz-Sorten, welche bei Steuerzahlungen von den 
leandschaftlichen Kassen und Einnahmen angenommen werden 
) Verordnung über die Duldung der Königl. Preußischen Einzwolftel- 
Thaler = Stücke im inländischen Verkehhernrnrn 
&Bekanntmachung, im Betreff der Annahme der geduldeten aus- 
ländischen Münzen bei den Postkassen 
Mustkalische Kompositionen und dramatische Werke. Bundestags- 
Beschluß zum Schuhe der inländischen Verfosser derselben gegen 
unbefugte Aufführung und Darstellung jenn 
N. 
Nachdruck a) der Werke des Jean Paul Friedrich Richter, 
b) der Werke Goethes und Wielands; Bundestogs-Be- 
schlüsse vom 22. Oktober 1840 und vom 11. Februar 1841 
zum Schutze gegen denselben ..................... .. . . . . .. ... 
Netra. Binnen; Porto-Taxe zwischen diesem Orte, Creuzburg a. 
d. W. und Eisenach .......... ... ... ... . . ... ... . . 
Oberreisen. Die dem dasigen Rittergute bisher zuständige Ge— 
richtsbarkeit wird dem Justiz-Amte Buttstädt überwiesen 
Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kontingents; die fuͤr die Wit— 
wen derselben gegründete Unterstützungsanstalt erhält die Rechte 
165. 
164. 
220. 
150. 
  
einer milden Stiftung EEEIIEIIIIEEIIIIEIBELITLIIEEIIEIEIIII 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.