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Vertrag
zwischen
Preußen, Baiern, Sachsen, Wuͤrttemberg, Baden, Kurhessen, dem
Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-
Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt,
die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereins betreffend.
Nachdem die in Gemäßheit der Verträge vom 22. und 30. März und
11. Mai 1833, vom 12. Mai und 10. Dezember 1835 und vom 2. Januar
18836 zu einem Zoll= und Handels-Vereine verbundenen Regierungen — im
Anerkenntnisse der wohlthätigen Wirkungen, welche derselbe, Ihren bei dessen
Gründung und Erweiterung gehegten Absichten entsprechend, für den Handel
und gewerblichen Verkehr der Vereinsstaaten, und hierdurch zugleich für die
Beförderung der Verkehrsfreiheit in Deutschland überhaupt, herbeigeführt hat
— in dem Wunsche übereingekommen sind, den Fortbestand dieses Vereins
auf eine eben so den Interessen der Gesammtheit, als den besonderen Ver-
hältnissen einzelner Vereinsglieder zusagende Weise sicher zu stellen: so sind zur
Erreichung dieses Zweckes Verhandlungen gepflogen worden, wozu als Bevoll-
mächtigte ernannt haben:
Seine Majestät, der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren wirklichen geheimen Ober-Finanzrath und General-
Direktor der Steuern, August Heinrich Kuhlmeyer, Ritter des
Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit dem
Stern und Eichenlaub, Kommandeur des Civil-Verdienstordens der
Königlich Baierschen Krone, Komthur des Königlich Sachsischen Civil=
Verdienstordens, Komthur des Ordens der Königlich Württemberg-
schen Krone, und
Allerhöchst-Ihren wirklichen geheimen Legations-Rath und Direktor der
zweiten Abtheilung im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
Franz August Eichmann, Ritter des Koniglich Preußischen rothen
Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub und des Koaiserlich Oester-
reichischen Leopold-Ordensz
Seine Majestät, der König von Baiern:
Allerhöchst-Ihren Ministerial-Rath und General-Zoll-Administrator, Carl
Friedrich Bever, Ritter des Königlich Baierschen Verdienst-Ordens