Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

200 
Artikel 8. 
Alle durch die Zollvereinigungs-Verträge oder in Folge derselben getrof- 
senen Bestimmungen und Verabredungen über die, den Vereinsregierungen rück- 
sichtlich der Zollabgaben zustehende Theilnahme an der gemeinschaftlichen Ge- 
setgebung und an der Kontrole der Verwaltung, wohin insbesondere die Sti- 
pulationen wegen Bestellung der Vereins-Bevollmächtigten und Stations-Kon- 
troleurs und wegen der jährlichen General-Konferenzen gehören, ingleichen die 
Vercinbarungen in dem unter den Vereinsregierungen abgeschlossenen Zoll-Kartel 
vom 11. Mai 1833, sollen auch in Beziehung auf die Rübenzucker-Steuer 
volle Anwendung finden. 
So geschehen Berlin den 8. Mai 1841. 
(gez.) Kuhlmeyer. Eichmann. Bever. v. Zahn. Frh. v. Linden. 
Hauber. Regenauer. v. Franckenberg-Ludwigsdorff. Schwedes. 
Frh. v. Schäffser-Bernstein. Biersack. Thon. 
Magdeburg. Souchay.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.