Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereine verbundenen Staaten, wegen Fortsetzung der Verträge vom 
30. März und 11. Mai 1833 über die gleiche Besteuerung 
innerer Erzeugnisse. 
Seine Majestät, der König von Preußen, Seine Mojestät, der König 
von Sachsen, und die außer Seiner Majestät, dem Könige von Preußen, noch 
bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Souveraine sind 
übereingekommen, gleichzeitig mit den zwischen den Gliedern des Gesammt- 
Zoll= und Handels-Vereins wegen dessen Fortsetzung eingeleiteten Verhandlun- 
gen auch besondere Unterhandlungen in Beziehung auf die Fortsetzung der zwi- 
schen Ihnen bestehenden Verträge vom 30. März und 11. Mai 1833 wegen 
gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse eröffnen zu lassen. Dem gemäß ist von 
den ernannten Bevollmächtigten, namlich: 
Seiner Majestät, des Königs von Preußen: 
Allerhöchst-Ihrem geheimen Legations-Rathe Ernst Michaelis, Nitter 
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mir der 
Schleife, Offizker der französischen Ehrenlegion, Kommandeur des Civil- 
Verdienstordens der Königlich Baierschen Krone, Rikter des Königlich 
Sccchsischen Civil-Verdienstordens, Komthur des Ordens der Königlich 
Württembergschen Krone, Kommandeur des Großherzoglich Badenschen 
Ordens vom Zähringer Lôwen, Kommandeur zweiter Klasse des Kur- 
fürstlich Hessischen Hausordens vom goldenen L#öwen und des Groß- 
herzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens, Komthur des Großherzoglich 
Scchsischen Hausordens vom weißen Falken und des Herzoglich Anhalt- 
schen Gesammt-Hausordens Albrecht des Bären, und 
Allerhöchst-Ihrem geheimen Ober-Finanzrathe Adolph George Theo- 
dor Pochhammer, Ritter des Koöniglich Preußischen rothen Adler- 
Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter des Civil-Verdienst- 
ordens der Königlich Baierschen Krone, des Königlich Hannöverschen 
Guelphen-Ordens und des Ordens der Königlich Württembergschen 
Krone; 
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