Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

24 
den Antrage des Absenders demselben zuruͤckgegeben oder der Post zur 
Befoͤrderung uͤberantwortet werden sollen. 
Weimar den 80. Maͤrz 1841. 
Großbherzoglich Sächfische Ober-NVostinspektion. 
von Motz. 
V. In dem Nachtrage vom 12. Dezember 1840 zu der Postordnung 
vom 26. November 1819 sind vier Zahlenansätze durch Druckfehler unrichtig 
angegeben worden. Auf höchsten Befehl werden daher diese mit Hinweisung 
auf das Regierungs-Blatt vom Jahre 1840 Seite 431, 438, 455 und 456 
dahin berichtiget: 
1. 
im F. 14 des Nachtrages — und zwar in mehren Abdrücken — ist die Tare 
für ein Kurier-Pferd auf die Meile in 
171 Groschen 
abzuandern; 
2. 
im §. 10 des allgemeinen Tarifes ist die Geld-Tare für Summen unter 
10 Thaler auf die Entfernung von 57 bis 60 Meilen auf 
114 Groschen 
anzunehmen; 
8. 
in dem Briefporto-Tarife zwischen den Großherzoglich Saͤchsischen und den 
auslandischen Fürstlich Thurn und Taris'schen Posten ist die Tare zwischen 
Weida und Schwallungen in 
8 Groschen 
und 
4. 
die Tare zwischen Blankenhain und Zierenberg in 
33 Groschen 
abzuändern. 
Weimar den 31. März 1841. 
Die Redaktion des Großherzogl. Megierungs-Blattes. 
Ernst Müller.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.