Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Seite des! Nr. der 
Luhal t. Regierungs= Bekannt- 
Slattes. machung. 
Großbritannien. Handels= und Schifffahrts- Vertrag mit die 
sem Königreiche vom 2. März. EEEIELIIIIIIIIIIIIIIIIE .... 155159 — 
Grundstücke. Erlaͤuterung der Bestimmungen uͤber die Befreiung 
vom Lehngelde bei dem Zusammenkaufen und Zusammentauschen 
vorher zerschlagener, zur Entrichtung von Lehngeld verpflichteter 
Grundstücke ............ ...... ........ 221. l. 
Haudelsbücher oder Handels-Protokolle, in den vothin 
Königl. Sächs. Gebiekstheilen. Die in denselben vorbehaltenen! 
Hppotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfändung von " 
Immobilien, insbesondere auch bei Anlegung eines jeden Foliums 
in den Real-Hypothekenbüchern berücksichtiget werden 333. l. 
Handels-SchiffahrtsundZollPektrage. ; 
Siehe Zoltverfassungs-Angelegenheiten. 
Handwerksgesellen, welche durch Theilnahme an unerlaubten 
Gesellengerichten, Gesellenverbindungen, Verrufserklärungen un 
  
  
  
dergleichen Mißbräuchen sich gegen die Landesgesetze vergangen 3. II. 
haben. Diesf. Maßregeln. ................ »..... 12. IV. 
Hardisleben — Forst- und Jagd-Revier — Gesetz zum Schube 
desselben gegen den Wilddiebstahl vom 16. Juli . ............. 175. J. 
Beimathsscheine. Nähere Bestimmong; über die Nossteuung 2 
dereln......»....»..........«.........»............ 222—22671l. 
233.ftt 
Heiqullsrechtzdessen-AufhebungzwischendemGroßherzogthums , 
unddkkKroneBelgien·......»..............-... ......... 167. — 
Hellerstucke — Flürstlich Schwarzburg-Rudolstädtsche — Verord-- 
nung vom 29. Dezember 1840 wegen deren Annahme und Aus- . 
gabe nach ihrem Nennwerthe in den an die Oberherrschaft des! 
Fürstenthumes Schwarzburg-Rudolstadt angrenzenden diesseitigen 
Ortschaftten ...........-................... 1. — 
BSolzungen, Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 
840. Naͤhere Bestimmung uͤber die nach diesem Gesetze erkann- 
ten FrechetksstkafenundbezüglichSchärfungen............·... I 22. I.
	        
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