Seite des! Nr. der
Luhal t. Regierungs= Bekannt-
Slattes. machung.
Großbritannien. Handels= und Schifffahrts- Vertrag mit die
sem Königreiche vom 2. März. EEEIELIIIIIIIIIIIIIIIIE .... 155159 —
Grundstücke. Erlaͤuterung der Bestimmungen uͤber die Befreiung
vom Lehngelde bei dem Zusammenkaufen und Zusammentauschen
vorher zerschlagener, zur Entrichtung von Lehngeld verpflichteter
Grundstücke ............ ...... ........ 221. l.
Haudelsbücher oder Handels-Protokolle, in den vothin
Königl. Sächs. Gebiekstheilen. Die in denselben vorbehaltenen!
Hppotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfändung von "
Immobilien, insbesondere auch bei Anlegung eines jeden Foliums
in den Real-Hypothekenbüchern berücksichtiget werden 333. l.
Handels-SchiffahrtsundZollPektrage. ;
Siehe Zoltverfassungs-Angelegenheiten.
Handwerksgesellen, welche durch Theilnahme an unerlaubten
Gesellengerichten, Gesellenverbindungen, Verrufserklärungen un
dergleichen Mißbräuchen sich gegen die Landesgesetze vergangen 3. II.
haben. Diesf. Maßregeln. ................ »..... 12. IV.
Hardisleben — Forst- und Jagd-Revier — Gesetz zum Schube
desselben gegen den Wilddiebstahl vom 16. Juli . ............. 175. J.
Beimathsscheine. Nähere Bestimmong; über die Nossteuung 2
dereln......»....»..........«.........»............ 222—22671l.
233.ftt
Heiqullsrechtzdessen-AufhebungzwischendemGroßherzogthums ,
unddkkKroneBelgien·......»..............-... ......... 167. —
Hellerstucke — Flürstlich Schwarzburg-Rudolstädtsche — Verord--
nung vom 29. Dezember 1840 wegen deren Annahme und Aus- .
gabe nach ihrem Nennwerthe in den an die Oberherrschaft des!
Fürstenthumes Schwarzburg-Rudolstadt angrenzenden diesseitigen
Ortschaftten ...........-................... 1. —
BSolzungen, Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November
840. Naͤhere Bestimmung uͤber die nach diesem Gesetze erkann-
ten FrechetksstkafenundbezüglichSchärfungen............·... I 22. I.