Seite des Nr. der
Anhalt. Regierungs= Bekanm=
SBllattes.
machung.
Erziehungsaustalten. Verlängerung des Bundestags- Beschlusses
vom 13. November 1834, im Betreff derselben
Expropriations:= Gesetz vom 2. Februar ..................
F.
Fabrpost, die mit derselben aus den Thuͤringschen Vereinsstaaten
in das Herzogthum Braunschweig gesendeten Gegenstände betreffend
Falh#enorden (Großherzoglicher Hausorden vom weißen Falken).
Nachtrag vom 16. Februar 1840 zu den am 18. Oktober 1815
erneuerten Statrteern:
Fallersleben — Hannöversches Amt — Vertrag vom 17. De-
zember 1841 wegen des Uncchirsses des südüichen Theiles desselben
an den Zollverren . ... .
Farben — giftige — Verkehr mit solchen in ben Material= Hond=
lungen. Diesfallsige Maßregeen
Farin. Gesetz vom 18. Januar wegen Taiisirung der Eingangs-
zölle von demselen . ..
elder. Siehe Baumpflanzungen.
eldfrevel. Siehe Forstfrevel.
ischereifrebel. Siehe Forstfrevel.
lurbücher. Authentische Interpretation des Gesebes über die Be-
weiskraft der Flurbücher vom 12. März 1839.
lurkartemn. Siehe Flurbücher.
ontaine zu Mannheim. Siehe Artaria.
orstfrevel — Untersuchung und Bestrafung derselben — Er-
neuerung der mit dem Kurfürstenthume Hessen seit dem Jahre
1836 bestehenden Uebereinkuuft:: .. . ... ....
Forstfrevler, die denselben von Forstbedienten oder anderen zur
Holzaufsicht Angestellten abgenommenen Geraͤthschaften oder In-
strumente dürfen nicht zertrummert, unbrauchbar gemacht oder be-
schädigt weren . —
G.
Gũrten. Bestrafung der Vergehen im Räckfalle gegen das Gesetz
vom 10. November 1840 zum Schutze der Grten
Gärten. Befehl im Betreff der Zuwiderhandlungen gegen die Be-
stimmung des §F. 35 des Gesetzes zum Schutze der Gärten
Gebühren der Gerichts= und Verwaltungs-Behörden. Gesetz vom
1. Dezember 1840. Nachtrog zu solchem vom 2. März 1842
nc
165.
250—252
37—43.
89.
17.
143.
172.
254.
85.
139.
103.
II.