Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Snunuha l t. 
Seite des 
Regierungs= 
lattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
  
Innungsabgaben, unständige, nur bei gewissen Vorkommenheiten 
von den Innungskassen oder von den einzelnen Innungsangehöri- 
gen an den Kammer-Fiskus zu entrichtende, jedweder Art, sind 
für annoch rechtlich bestehend anzusehen und unweigerlich fortzu- 
entrichten 
JInstrumente. Siche Gerthschofen: 
J. 
Lagdfrevel. Untersuchung und Bestrafung derselben — Erneuerung 
der mit dem Kurfürstenthume Hessen seit dem Jahre 1836 be- 
stchenden Uebereinkunft 
151. 
  
Jena. Eiehe Universität Jena. 
. 
" 
K. s 
Käse, eingeführt aus den Niederlanden, soll einer Zoller leichterung 
ferner nicht unterliegen ... . . . .. 
Kammerjägerei; deren Betreibung ohne besondere Konzession wird 
bei Geld= oder entsprechender Gefängniß= Strafe verboten 
Kartenschlagen um Lohn, sowie andere Arten des Weissagens, 
sind verbbten . . 
Kataster. Authentische Interprctation des Gesetzes übber bie Be- 
weiskraft der Kataster vom 12. März 1899 . . .. 
Kollekte von Haus zu Haus für die Abgebrannten in Hamburg 
Pollektur= Gebühren der Patrimonialgerichts-Diener von den 
porten 
Konkurse in den vormals Koniglich Sächsischen Landestheilen. Ge- 
seb vom 26. Februar über die Wirksamkeit der Ediktal-Ladungen 
in men 
Kosten- Liquidationen. Bestimmungen über Erhebung deren 
Beträge von den Sporteln-Einnahmen durch Postvorschuß. 
Kriminal-Gesetzbuch. Siehe Strafgefetzbuch. · 
unstwerke. Zueignungen und Zusendungen solcher, gerichtet an 
Se. Koͤnigliche Hoheit, den Großherzog, werden ohne voreusge= 
gangene Bestellung entweder zurückgesendet oder nicht beachtet. 
Kurhessen tritt mit seiner Grafschaft Schaumburg dem olerrii-. 
bei, Vertrag vom 13. November 181241421 .... ..... 
Kurhessen. Die For#dauer des mit demselben im Jahre 1836 ge- 
schlossenen Vertrages wegen Untersuchung und Bestrafung der 
Forst-, Jagd-, Feld- und Fischerei-Frevel .... ... ... ... I 
172. 
143. 
137—139 
126. 
98. 
125. 
T 
IV. 
III. 
III. 
II.
	        
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