Zollgesetz-
gebung.
Uebergangsab-
gaben.
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Handels--Verhaͤltnisse, desgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse im
Großherzoglichen Vordergerichte Ostheim, welcher durch Abdruck in Unserem
Regierungs-Blatke unter dem gestrigen Tage zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht worden ist, verordnen Wir, unter im Voraus ertheilter Zustimmung
Unserer getreuen Stände, für das genannte Vordergericht, d. h. den Bezirk
des Amtes Lichtenberg mit Ausnahme des Ortes Melpers:
g. 1.
Dem unter dem 1. Mai 1888 für die übrigen Theile des Großherzog=
thumes von Uns erlassenen Zollgesetze und der dazu gehörigen Zollordnung,
sowie dem Gesetze von dem nämlichen Tage wegen Untersuchung und Bestra-
fung der Zollvergehen (Regierungs-Blatt v. J. 1838 S. 27 fg.) nebst den
dazu gegebenen Regulativen, Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften (Re-
gierungs-Blatt v. J. 1833 S. 731 fg., v. J. 1834 S. 90 fg. S. 98 fg.
S. 115 fg., v. J. 1840 S. 5 S. 11 S. 55 fg. S. 113 fg.) wird auch für
das Vordergericht Ostheim, anstatt der daselbst eingeführten Vayersch-Würt-
tembergschen Zollgesetzgebung, hiermit Gültigkeit ertheilt, gleichwie der jezeitige,
für das Großherzogthum publizirte Vereins-Zolltarif auch in dem gedachten
Vordergerichte Anwendung findet.
Wo jedoch in diesen Gesetzen und Verordnungen von den Amtsbefugnissen
des General-InspektorS des Thüringschen Zoll= und Handels-Vereins die
Rede ist, tritt an die Stelle dieses letztern Unser Landschafts-Kollegium.
S. 2.
Uebergangsabgaben von vereinsländischen Erzeugnissen werden bei dem
Uebergange aus anderen Vereinslanden, mit Ausnahme des Königreichs Bayern,
nach dem Vordergerichte Ostheim erhoben:
1) von Bier 17 Gr. 13 Pf. oder 1 Fl. vom Eimer Bayersch (= 0½3
Ohm Preußisch),
2) von Branntwein 1 Thlr. oder 1 Fl. 45 Kr. vom Eimer Bayersch und
3) von Malz 14 Gr. 82 Pf. oder 50 Kr. von der Metze Bayersch
( 0,,67128# Scheffel Preußisch).
Es finden dabei im Uebrigen die Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Dezem-
ber 1841 (Regierungs-Blatt v. J. 1841 S. 227 fg.) Anwendungz die Ueber-
gangsstraßen und Hebestellen werden aber besonders bekannt gemacht werden.