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1 Oesterreichischer Gulden wie 3 Thaler.
1 Gulden im 247 Guldenfuße wie ## Thaler.
1 Französischer Frank wie 1 Thaler.
1 Schweitzer Frank wie à3 Thaler.
Dukaten wie 3 Thaler.
Augustd'or
Friedrichsd'or
Louiêd'or
Napoleonsd'or
Holländisch 10 Gulden-Stück
Mistole
Carolin wie 6 Thaler.
17) Wenn bei Sendungen in geringen Münzen, einschließlich der Emballage
auf eine Sendung von 25 Thlr. mehr als 21 Pfund Zollgewicht,
- "„ Ühber 25 bis mit 50 Thlr. mehr als 41 Pfund
Zollgewicht,
über 50 Thaler bis mit 75 Thlr. mehr als
62 Pfd. Zollgewicht,
- uͤber 75 bis mit 100 Thlr. mehr als 9 Pfd.
Zollgewicht,
- 50 Fl. mehr als 2z Pfd. Kölner Markgewicht,
ék ber 50 Fl. bis mit 100 Fl. 51 Pfd. Kölner
Markgewicht
ausfallen, so werden solche nach ihrem Gewichte nach der Päckerei-Tare taxirt.
Bei einer großen Geldsendung in Silber von verschiedenen Münz-
Sorten und in Fässern oder Kisten verpackt, entscheidet in den Fallen,
wo auf 100 Thaler durchschnittlich mehr als 9 Pfund Zollgewicht oder
auf 100 Fl. mehr als 51 Pfund Kölner Gewicht kommen, das Ge-
sammtgewicht im Verhältniß zur Gesammtsumme der ganzen Sendung
für die Anwendung der Geld= oder Päckerei-Tare.
18) Für kostbare Waaren und Gegenstände, ndmlich für solche, von welchen
das Pfund ohne Thara einen Werth von mindestens 10 Thalern oder
171 Fl. hat, z. B. Juwelen, Perlen, feine Stoffe, Spitzen, Gold-
und Silber-Tressen, Gold= und Silber-Barren, verarbeitetes Gold, Pla-
tina und Silber, sowie Pretiosen aller Art, von welchen, wenn die
Postverwaltung die Verbindlichkeit zum Ersatze im Verlustfalle treffen
soll, stets der wahre Werth auf der Adresse deklarirt werden muß,
wie 5 Thaler.
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