Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Regierungs— Glatt 
  
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 6. Weimar. 29. April 1846. 
—.—.—.3—.———.——.-.—.238 
Bekaunutmachung. 
Das nachstehende Großherzogliche Reskript soll, höchstem Befehle gemäß, 
zur allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt gemacht werden. 
Weimar am 24. April 1846. 
Großherzoglich Sächsische Jmmediat-Kommisston für 
die #A###gelegenheiten der katholischen Oisstdenten. 
Peucer. D. Emminghaus. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großbherzog 2c. 2c. 
Auf das urschriftlich beiliegende Gesuch, welches mit Beziehung auf 
die gedruckte Unterbeilage ') im Namen „der Deutsch-Katholiken zu Wei- 
mar“ angebracht worden ist, finden Wir Und nach vernommenen Gut- 
achten Unserer Landesregierung allhier, Unseres Ober-Konsistoriums, Unserer 
*) Allgemeine Grundsätze und Bestimmungen der deutsch-katholischen Kirche in Erfurt. Nach 
den Beschlüssen des Concils zu Leipzig in den Ostertagen 1845. 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.