Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
  
  
Selte des Hr. der 
IJn ba## t. smlm.— 
E. 
Ebheverlöbnisse. Gesetz über die Form und Wirkung derselben. 345345— 
Eigenthumsverletzungen. Hostpflicht der Gemeinden für solche, 
welche bei einem Auflaufe, Aufruhre oder Landfriedensbruche vorgekom- 
men fliddddddd .. . . .... .. .. .. .. .. . 55-57. — 
Eingaben sollen verpflichteten Beamten oder Dienern und Boten un- 
mittelbar behändigt werden 7.... ............................ 79. I. 
Eingabe##. Erklärungen über mehre an das Staats-Mimsterium ge- 
richtete Eingoben .. . . .... ..... ... 215. I. 
Einkommensteuer, deren intendirte Herabsetzung ... . . . 42. — 
Einquartirung der Reichstruppen. Reglement über deren Verpfle352-355. 
gung und über die Vergütung für diese ·.......... ... 585-39 — 
Eisenach (Stadt): 
1) Festsetzung der Pestentfernung von da nach Mühlhausen 144. III. 
2) die dasige Real-Schule und deren Einrichtung . ... ...... 240-242ll. 
Eisenbahn — Thüringische —i Z„ 
1) Die Forst= und Jagd-Beamten, welche die Forst= und Jagd-Poli- 
zei nach den Ges'itzen auszuüben haben, gehören zu den Beamten, 
welche die Bahn und deren Zubehör betreten düurfen 1. I. 
2) Gesetz wegen Emmtirung von Kassenanweisungen in Folge des 
Baues dieser ahn) .. 3—7. — 
3) Ministerial= Bekanntmachung dieserhalb nebst Ssrr der Kas- 
senanweisungen à Ein Toaolerraaaaaa . ... 7—10. — 
4) Ministerial-Bekanntmachung wegen Emission von 20,000 Stück 
PrioritätS-Obligationen über 4,000,000 Thaler nebs Urkunde und 
PWiggaa . . 11—26. — 
5) Ministerial-Bekanntmachung über Emirwung von Kassenanweisun- 
gen zu fünf Thaler nebst deren Beschreibung ................. 67——69.— 
6) Gesetz uͤber die 3wongezahlungen in Kassenanweisungen an die 
Staatekasenaa ... . 70. — 
7) Ministeriol-Bekanntmachung im Betreff des Anschlusses der Fried- 
rich-Wilhelms-Nordbahn an die Thüringische Eisenbahn .. . 285. — 
8) Uebereinkunft zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der Kur- 
fürstlich Hessischen Staatsregierung unter einander und mit der 
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, sowie mit der Friedrich-Wil- 
helms-Nordbahn-Gesellschaft in Bezug auf den Bau und Betrieb 
der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn und der Thüringischen Eisenbahn 285-288 —
	        
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