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Bekanntmachungen.
I. Mit Beziehung auf unsere Bekanntmachungen vom 8. November
1842 und 19. September 1844, hinsichtlich der in die Königlich Preußischen
und bezüglich Herzoglich Sachsen-Gothaischen Staaten bestimmten sogenannten
Armen= oder Mitleids-Fuhren, bringen wir hierdürch zur öffentlichen Kenntniß,
daß von jetzt an auch in dem Herzogthume Sachsen-Meiningen die, durch dor-
tiges Staatsgebiet nach Preußen dirigirten Wagen-Transporte erkrankter
Reisender nur nach beigebrachtem Nachweis über die in Preußen zu erwartende
Annahme derselben übernommen werden.
Wir bemerken dabei, daß diese Bestimmung zwar nicht auf diejenigen Trans-
porte sich bezieht, welche in Gemäßheit der zwischen der Großherzoglich Sach-
sen-Weimar-Eisenachischen und der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Staats-
regierung wegen Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen bestehenden
Uebereinkunft vom 1. September 1823 polizeilich eingeleitet worden sind,
daß jedoch die betreffenden Behörden, zu Vermeidung von Irrungen, den Trans-
porten der letzten Art, außer den über die Staatsangehörigkeit der Transpor-
tirten sprechenden Dokumenten, eine in beglaubter Form ausgestellte Beschei-
nigung darüber beizufügen haben, wie auf dem Grunde der gedachten Konven-
tion die Ausweisung der in Frage seyenden Personen beschlossen und deren po-
lizeilicher Tranöport verfügt worden sey.
Weimar am 2. März 1848.
Großherzoglich Gächtsche Landes-Direktion.
von Conta.
II. Mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist von der General-Direktion der Großherzoglich Saächsischen Fürstlich Thurn und
Taxisschen Lehnsposten zu Frankfurt a. M. das Personengeld der Reisenden
n)uf dem Post-Kurse zwischen Weimar und Frankenhausen bei einem
Freigepäck von 30 Pfund auf 5 Sgr. für die Meile,
b) auf dem Post-Kurse zwischen Ilmenau und Schleusingen bezüglich Arn-
stadt bei einem Freigepäck von 40 Pfund auf 6 Sgr. für die Meile und
) auf dem Post-Kurse zwischen Jena und Apolda auf 10 Sgr. für
die ganze Tour, bei 40 Pfund Freigepäck,
festgesetzt, bezüglich ermaßigt worden.
Weimar am 4. April 1348.
Großherzoglich Sächfische Sber--Postinspektion.
Helbig.