Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Bekanntmachungen. 
I. Mit Beziehung auf unsere Bekanntmachungen vom 8. November 
1842 und 19. September 1844, hinsichtlich der in die Königlich Preußischen 
und bezüglich Herzoglich Sachsen-Gothaischen Staaten bestimmten sogenannten 
Armen= oder Mitleids-Fuhren, bringen wir hierdürch zur öffentlichen Kenntniß, 
daß von jetzt an auch in dem Herzogthume Sachsen-Meiningen die, durch dor- 
tiges Staatsgebiet nach Preußen dirigirten Wagen-Transporte erkrankter 
Reisender nur nach beigebrachtem Nachweis über die in Preußen zu erwartende 
Annahme derselben übernommen werden. 
Wir bemerken dabei, daß diese Bestimmung zwar nicht auf diejenigen Trans- 
porte sich bezieht, welche in Gemäßheit der zwischen der Großherzoglich Sach- 
sen-Weimar-Eisenachischen und der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Staats- 
regierung wegen Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen bestehenden 
Uebereinkunft vom 1. September 1823 polizeilich eingeleitet worden sind, 
daß jedoch die betreffenden Behörden, zu Vermeidung von Irrungen, den Trans- 
porten der letzten Art, außer den über die Staatsangehörigkeit der Transpor- 
tirten sprechenden Dokumenten, eine in beglaubter Form ausgestellte Beschei- 
nigung darüber beizufügen haben, wie auf dem Grunde der gedachten Konven- 
tion die Ausweisung der in Frage seyenden Personen beschlossen und deren po- 
lizeilicher Tranöport verfügt worden sey. 
Weimar am 2. März 1848. 
Großherzoglich Gächtsche Landes-Direktion. 
von Conta. 
II. Mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist von der General-Direktion der Großherzoglich Saächsischen Fürstlich Thurn und 
Taxisschen Lehnsposten zu Frankfurt a. M. das Personengeld der Reisenden 
n)uf dem Post-Kurse zwischen Weimar und Frankenhausen bei einem 
Freigepäck von 30 Pfund auf 5 Sgr. für die Meile, 
b) auf dem Post-Kurse zwischen Ilmenau und Schleusingen bezüglich Arn- 
stadt bei einem Freigepäck von 40 Pfund auf 6 Sgr. für die Meile und 
) auf dem Post-Kurse zwischen Jena und Apolda auf 10 Sgr. für 
die ganze Tour, bei 40 Pfund Freigepäck, 
festgesetzt, bezüglich ermaßigt worden. 
Weimar am 4. April 1348. 
Großherzoglich Sächfische Sber--Postinspektion. 
Helbig.
	        
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