Kegierungs-BGlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 12. Weimar. 29. April 1848.
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Ministerial-Vekanntmachung.
Mit Beziehung auf das Gesetz vom 27. August 1847, die Emittirung
von Cassenanweisungen fuͤr das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
betreffend, und auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 4. Februar d. J.,
wird in der Beilage & nunmehr auch die nähere Beschreibung der Großher-
zoglichen Cassenanweisungen zu fünf Thaler, von welchen nach K. 3 des an-
gezogenen Gesetzes im Ganzen 48,000 Stück ausgegeben werden sollen, hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. April 1848.
Großherzoglich Söächsisches Staats-Ministerium.
von Wydenbrugk.
Beschreibung
der
Fünf Thaler-Cassenanweisungen.
A. Größe 43 Zoll rheinisch breit,
215 Zoll rheinisch hoch, ohne den unbedruckten Rand.
B. Vorderseite. ·
I. Einfassung.
a) Linke Ecke oben: Eckstück im dunkeln Felde im Barock-Styl gravirt;
in der Mitte desselben befindet sich auf guillochirtem Grunde die rö-
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