Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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Gese 6, 
die Tagegelder und Reisegelder der Abgeordneten 
zum Reichstage betreffend. 
(Ausgegeben zu Franklurt a. M. am 16. Aprll 1849) 
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsver- 
sammlung vom 27. März 1849, verkündet als Gesetz: 
Reichsgesetz 
über die 
Tagegelder und Meisegelder der Abgeordneten zum 
MReichstage. 
Die Mitglieder des Staatenhauses und des Volkshauses erhalten ein Tage- 
geld von sieben Gulden rbeinisch und eine Reisekosten-Entschädigung von einem 
Gulden für die Meile, sowohl der Hiareise als der Rückreise, und genießen 
Porto-Freiheit für alle an sie gelangenden oder von ihnen ausgehenden Kor- 
respondenzen und Drucksachen. 
Frankfurt am 12. April 1849. 
Der Reichsverweser 
Erzherzog Lohann. 
Die interimistischen Reichs-Minister 
S. v. Gagern. v. Pencker. v. Beckerath. Huckwitz. N. Mohl.
	        
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