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Gese 6,
die Tagegelder und Reisegelder der Abgeordneten
zum Reichstage betreffend.
(Ausgegeben zu Franklurt a. M. am 16. Aprll 1849)
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsver-
sammlung vom 27. März 1849, verkündet als Gesetz:
Reichsgesetz
über die
Tagegelder und Meisegelder der Abgeordneten zum
MReichstage.
Die Mitglieder des Staatenhauses und des Volkshauses erhalten ein Tage-
geld von sieben Gulden rbeinisch und eine Reisekosten-Entschädigung von einem
Gulden für die Meile, sowohl der Hiareise als der Rückreise, und genießen
Porto-Freiheit für alle an sie gelangenden oder von ihnen ausgehenden Kor-
respondenzen und Drucksachen.
Frankfurt am 12. April 1849.
Der Reichsverweser
Erzherzog Lohann.
Die interimistischen Reichs-Minister
S. v. Gagern. v. Pencker. v. Beckerath. Huckwitz. N. Mohl.