Object: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

673 
Negiern 
Königlich -Baierisches 
674 
nugsblatt. 
  
XXV. Stück. München, Mittwoch den zo. März 1874. 
Bekanntmachungen. 
(Die Herausgabe der Kreis= Intelligenzblätter 
betreffend.!) 
Wir Marximiltan Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wr.. bestimmen über die Herausgabe der 
Kreis= Intelligenzblätter auf den Uns erstat-t 
teten Vortrag Folgendes;: 
1 
In jedem Kreise des Koͤnigreichs soll ein 
Kreis, Intelltgenzblatt bestehen, welches alle 
amtlichen Anordnungen und Verfügungen 
sämrlicher administrativen“ gerichtlichen und 
finanziellen Ober= und Unterbehörden des 
Kreises, deren öffentliche Bekanntmachung 
norhwendig ist, und sonst keinem Anstande 
unterliegt, aufnimmt und verbreitet. 
Es ist dasselbe zugleich zur Bekanntma= 
chung erlaubter Privatnachrichten geeignet. 
Es sollen jedoch amtliche Kundmachungen alle- 
zeit zuvörderst unter der Aufschrift: Amt- 
liche Artikel“ inserirt, und nach ihnen 
Privataufsäze unter der Aufschrist „Nicht 
amtliche Artikel“ erst eingesezt werden. 
Dieses Kreis-Inrelligenzblatt soll über 
all mit dem Lokal. Intelligenzblatte des Haupt= 
stadt, in welcher der Kreis seinen Sixz har, 
vereinigt werden. Die Residenzstadt Mün- 
chen, so wie die Städte Augsburg und Nürn- 
berg, behakten jedoch ihre eigenen besonderen 
Lokal-Intelligenzblätter. 
III. 
Die Herausgabe des Kreis-Intelligenz- 
blattes soll in der Regel von der Polizei= 
behörde der Kreis-Hauptstadt besorgt, und 
der Erlös zu polizeilichen Ausgaben, wor- 
über die weitere Disposizion noch vorbehalten 
wird, verwendet werden, da nach der Instruk- 
zion für die Polizeidirekzionen, diesen oder den 
Polizeikommissarlaten das ganze Intelligenz- 
wesen zugehört. Ausnahmsweise soll 
jedoch in denjenigen Kreis-Hauptstaädten, wo 
bereits Privatpersonen oder Privatinstitute 
ein gültiges Privilegium zur Herausgabe des 
städtischen Intelligenzblattes besizen, diesen 
Privilegirten auf die Dauer ihres Drivile= 
giums die Herausgabe des Kreis-Intelltgenz- 
blattes überlassen werden. Das Intelligenz- 
blatt für den Isarkreis ist von dem Gemral- 
Kommissarlare selbst, unter der Direkzion des. 
Kreis-Kanzleidirektors, herauszugeben. 
7. 
Die Zenfur des Kreis= Intelligenzblartes 
hat überall das General" Kommissariat zu 
besorgen. 
(45)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.