Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

JRubalt. 
Seite des 
Regierungs-. 
Blattes 
  
Vustiz-Temter sollen auch künftig die Geschäfte der Kirchen-Inspektionen 
in Gemeinschaft mit dem geistlichen Mitgliede, ferner die Geschäfte der Steuer- 
Lokal-Kommissionen und in Brand-Versicherungs-Angelegenheiten bis auf 
Weiteres besorgen 
Lustizamts -Bezirke; deren Abgrenannnnng 
Vustizamts-Kommissonen zu Stadtremda und zu Triptis hoben keine 
Kirchen-Inspektions-Geschafte, ingl. deren Bezirke ................. 
K. 
Kandidaten der Theologie sollen vor ihrem Eintritte in das Amt eines 
Ortsgeistlichen und bezuͤglich Superintendenten Proben einer gruͤndlichen theo- 
retischen und praktischen Bildung in der Unterrichts= und Erziehungs-Kunde 
ablegen 
Kaninchen — wilde — Geset über deren Vertilgung 
Kanzlei-Styl. Erinnerung an die §.. 5, 7, 8 der Verordnung über den. 
selben vom 18. September 1818S8S83„„ 
Kataster-Führer sollen Neubauten und Urdarmachungen sowie den Ueber= 
gang steuerfreier Grundstücke an steuerpflichtige Eigenthömer der Bezirks- 
Steuerrevision erstattnn. 
Kataster-Führer; deren Bezire 
Kataster-Führung zu Blankenhayn und für den Bezure der Justizamts- 
Kommission zu Stadtremaaga ...................... ............... 
Kirchen= Inspektionen: 
1) deren Geschäfte sollen auch ferner noch den Justiz-Aemtern in Ge- 
meinschaft mit dem geistlichen Mitgliede verbleiben 
2) Bestimmung über deren Bezirke und Geschaftskreis 
3) für Oloisleben und für die Städte Weimar und Eisenach.. 
Kollekten — Becken-, Kreis= und Land-Kollekten — für zeislice und 
Schul-Baulichkeiten 
Kollektur= und Kontrole-Gebühren solen“ von den durch vie Spor. 
teleinnahmen eingezogenen Gelostrafen nicht mehr Statt finden « 
OpmmtfsiptichbuhtcuBestimmunguberderm Berechnung als 
Separat-Gebühren fuͤr die beauftragten Behoͤrden 
Konsfstorial-Wmt. Diese Benennung fallt weg und an dessen Stelle 
tritt überall der Name Kirchen= Inspekttttttnonnn. 
Kranichfeld. Postsendungen zwischen hier und Stadtremda 
Kreisgerichte — gemeinschaftliche — Staatsvertrag mit den Fürstenthü- 
mern Schwarzburg wegen Errichtung zweier zu Sondershausen und Arnstadt 
Kreisgerichte sind die nächsten dienstlichen Aufsichtsbehörden der Großher-- 
zoglichen Einzelngericht ................. ...... » 
2 
— 2 2 2 2 2 22 2 2 2 2 22 2 2 2 22 2 2 Ê222 222 2222 2 22222222422 2 222 
22—22222e2222 22222222224 
  
550. 
557-568. 
559. 560. 
561. 
101. 
587. 
9. 706. 
606. 
605. 610. 
1589. 642. 
657. 
550. 
558 * 568. 
559. 
509. 
586. 
673. 
558. 
586. 
455•472. 
612.
	        
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