Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

164 
sondern insbesondere auch die betheiligten Personen bei dem ersten Zuwiderhand= 
lungsfalle unter Hinweisung auf das gesetzliche Verbot und nach Befinden un- 
ter Bedrohung mit einer angemessenen Geld= oder Gefängniß= Strafe akten- 
mäßig zu verwarnen, im Wiederholungsfalle aber wegen ihrer Bestrafung An- 
träge bei der Justiz-Behörde zu stellen. 
Weimar am 5. Juli 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
Für den Departements-Chef. 
Wirth. 
III. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium ist den Kaufleuten n) Gustav 
Schröter, b) Eduard Götzloff und c) Karl August Teuscher, sämmtlich 
zu Weida, die gebetene Erlaubniß zur Uebernahme und Ausübung von Agen- 
turen zu a der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft, zu b 
der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft und zu c der Feuerversiche- 
rungs-Gesellschaft Borussia zu Berlin im Großherzogthume bis auf Widerruf 
ertheilt worden. 
Weimar am 7. Juli 1852. 
VFinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
IV. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium ist dem Bürgermeister 
R. Friedel zu Berka a./J. die gebetene Erlaubniß zur Uebernahme und Be- 
treibung einer Agentur der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesell- 
schaft im Großherzogthume bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 8. Juli 1852. 
#Vinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.