Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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II. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium sind die Geschäfte der 
Einkommensteuer-Lokal-Kommission für die Stadt Ostheim dem Grohherzog- 
lichen Rentamte daselbst provisorisch übertragen worden. 
Weimar am 14. Februar 1852. 
Fl nanz-Oepartement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
IIII. Nachdem im Gebiete der freien Stadt Frankfurt a. M. auch bin- 
sichtlich der Tabacks-Fabrikate die Aufhebung der zeither noch bestandenen 
Waaren-Kontrole im Binnenlande angeordnet worden ist: so wird solches mit 
Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. v. M., Ziffer 3 Num- 
mer 4 des Regierungs-Blattes, hierdurch zur öffentlichen Keuntmiß gebracht. 
Weimar am 22. Februar 1852. 
VFinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats--Ministeriums. 
Thon. 
IV. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium sind die Geschäfte der 
Einkommensteuer-Lokal-Kommission für die Stadt Geisa dem Großherzoglichen 
Rentamte daselbst provisorisch übertragen worden. 
Weimar am 3. März 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Süch sischen 
Staats-· Ministeriums. 
Thon. 
V. Nachdem, in Betracht des andauernden hohen Standes der Getreide- 
preise, unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Handels-Vereins Verein- 
barung getroffen worden ist: 
daß der Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl im Zoll- 
vereine bis zum Ablaufe des Monates August d. J. aufgehoben werde, 
so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. März 1852. 
Vina#z-Departement des Großherzoglich Gächfschen 
Staats-Winisteriums. 
Thon.
	        
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