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II. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium sind die Geschäfte der
Einkommensteuer-Lokal-Kommission für die Stadt Ostheim dem Grohherzog-
lichen Rentamte daselbst provisorisch übertragen worden.
Weimar am 14. Februar 1852.
Fl nanz-Oepartement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
IIII. Nachdem im Gebiete der freien Stadt Frankfurt a. M. auch bin-
sichtlich der Tabacks-Fabrikate die Aufhebung der zeither noch bestandenen
Waaren-Kontrole im Binnenlande angeordnet worden ist: so wird solches mit
Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. v. M., Ziffer 3 Num-
mer 4 des Regierungs-Blattes, hierdurch zur öffentlichen Keuntmiß gebracht.
Weimar am 22. Februar 1852.
VFinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats--Ministeriums.
Thon.
IV. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium sind die Geschäfte der
Einkommensteuer-Lokal-Kommission für die Stadt Geisa dem Großherzoglichen
Rentamte daselbst provisorisch übertragen worden.
Weimar am 3. März 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Süch sischen
Staats-· Ministeriums.
Thon.
V. Nachdem, in Betracht des andauernden hohen Standes der Getreide-
preise, unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Handels-Vereins Verein-
barung getroffen worden ist:
daß der Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl im Zoll-
vereine bis zum Ablaufe des Monates August d. J. aufgehoben werde,
so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 4. März 1852.
Vina#z-Departement des Großherzoglich Gächfschen
Staats-Winisteriums.
Thon.