Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. Weimar. 17. April 1832. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II Auf dem Grunde böchster Genehmigung ist dem Herrn Josephb Watre- 
mez zu Aachen auf eine, durch bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
niedergelegte Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an Dampf- 
kesseln, um dem Erplodiren derselben vermittelst hörbaren Signalisirens vorzu- 
beugen, ein Privilegium auf sechs hinter einander folgende Jabre vom beutigen 
Tage an gerechnet, mit der Wirkung, daß niemand ohne vorber erlangte Zu- 
stimmung des Privilegien-Jubabers die gedachte Vorrichtung zu fertigen oder 
sich derselben zu bedienen berechtigt ist, ohne daß aber jemand in der Benutzung 
bekannter Vorrichtungen bebindert werden soll, für den Umfang des Großber= 
zogtbumes Sachsen-Weimar-Eisenach ertheilt worden, jedoch nur unter der Be- 
dingung, daß das Privilegium dann als erloschen zu betrachten senn würde, 
wenn die bleibende Ausfübrung und Anwendung der gedachten Vorrichtung im 
Großberzogtbume nicht binnen Jabresfrist nachgewiesen seyn wird. 
Auch ist bei Bewilligung des Privilegiums die Neubeit und Eigenthüm- 
lichkeit der Ersindung im Sinne der laut der Bekanutmachung vom 3. März 
1843 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1843, S. 13—16) in den Zollvereins- 
Staaten bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten und Privilegien zu beobach- 
tenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem beutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 24. März 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Süächfischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
von Watzdorf. 
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