Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Buhalt. 
Münchenbernsdorf. Der dasige Gemeindevorstand ist zur Ausstellung 
von Hausir-Erlaubnißscheinen für den Gemeindebezirk des Ortes ermächtiget 
N. 
Nachdruck und Nachbildung. Gegenseitiger Schutz der Autoren-Rechte 
gegen diese. Zusahvertrag mit Großbritannien und Gese 
Rapoleon Neron. Siehe Siebert. 
Naschhausen. Siehe Wasserzoll-Einnahmen. 
Nassau — Herzogthum — Bestimmungen wegen der Uebergangsabgabe von 
dahin eingehenden ausländischen Branntwein ... 
Neugersdorf im Königreiche Sachsen. Das vas ige Nebenzollamt erhaͤlt 
die Ermächtigung zum vollständigen Begleitscheinwechsel mit den Badenschen 
und Bayerschen Zollstellen ... .. ...... 
Neustadt a. d. Orla. Die dasiae Forst- Inspektion hat bis auf Weiteres 
ihren Sitz in Stagtggz .. .... . 
G. 
Oesterreich — Kaiserthum — Konvention mit demselben wegen Ausliefe- 
rung gemeiner und politischer Verbrechen .......... ...... . 
Orts-Steuereinnahmen. Siehe Steuereinnahmen. 
Päckereien, deren Beförderung nach den vereinigten Staaten von Amerika 
Pässe, deren Visirung zu Lengsfeldl ...»..... .. 
Personengeld auf der zwischen Eisenach und Ruhla kursirenden Personen- 
post erhöt .....«...... 
Personengeld auf dem ****# zi zwischen Weimar und 
Frankenhaussen ...................... ...«. 
PhyfkatsPrüfung Erfordernisse zu derselben fuͤr die Terzte. ..... ... 
Physiker sollen von Personen die Gebühr für die Ausstellung eines Zeugnisses 
über ihre Unfähigkeit zu einer Fußreise an den Ort des Gerichts nicht sofort 
  
erhbben . .. .. ... 
Seite des 
Reglerungs= 
Blattes. 
24. 
141—145. 
169. 
24. 
98. 
49. 
125. 
16. 
52. 
131. 
26. 
172.
	        
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