KRegierungs-BGlatt
Großherzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 22. Weimar. 27. September 1855.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Um die Ueberfüllung, welche im Laufe der letzten Jahre bei der Ir-
ren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena eingetreten, zu beseitigen und um gleich-
zeitig die Gelegenheit zur angemessenen Unterbringung gebrechlicher Personen in
umfassenderer Weise als es bisher in dem Landes-Hospital zu Blankenhayn
der Fall war, darbieten zu können, haben Se. Königliche Hoheit, der Groß-
herzog, gnädigst befohlen, daß gedachtes Landes-Hospital erweitert und zu
dem Ende in das Grohherzogliche Schloß zu Blankenhayn verlegt werde.
Nachdem diesem höchsten Befehle gemäß verfahren und unter Verwendung
eines von Ihrer Kaiserlichen Hoheit, der Frau Großherzogin-Großfürstin, gnä-
digst verwilligten Geldbeitrages die neue Einrichtung vollendet worden, wird
Solches und daß das genannte Hospital künftig nach höchstem Befehle den
Namen
Carl-Friedrichs Hospital
führen soll, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die gedachte Anstalt in der Zukunft zur Aufnahme theils gebrechlicher Per-
sonen, theils solcher Geisteskranken dienen soll, welche auf dem Grunde des
Gesetzes vom 11. Januar 1854 untergebracht werden müssen, sowie daß die
Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wegen der Aufnahmebedingungen mit ent-
sprechender Anweisung versehen worden sind.
Weimar am 3. Angust 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
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