Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht und hat es sich hiernach Jeder 
selbst zuzuschreiben, wenn er ohne vorgängig erlangte schriftliche Genehmigung 
durch die Direktorien zurückgewiesen wird. 
Weimar am 29. Oktober 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
V. Mit Bezugnahme auf die unter dem 27. Oktober 1854 erlassene 
Ministerial-Bekanntmachung wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß auch die Führung der Kataster von Rodigast, von Waldeck und von der 
Wüstung Bobeck vom 1. d. M. der Bezirks-Katasterführung in Thalbürgel 
übertragen worden ist. 
Weimar am 29. Oktober 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekanutmachungen. 
I. In Betracht der fortdauernd hohen Fourage-Preise ist mit höchster 
Genehmigung das Personengeld der Reisenden auf dem kombinirten Preußisch- 
Taxisschen Post-Kurse zwischen Weimar und Frankenhausen bei einem Frei- 
gepäck von 30 Pfund bis auf Weiteres auf Sechs Silbergroschen für die 
Meile festgesetzt worden. 
Der bestehende Satz des Personengeldes auf der Lokal-Post von Butt- 
städt nach Weimar und retour erleidet keine Veränderung. 
Weimar am 5. Oktober 1855. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
Helbig.
	        
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