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Frist aber nur noch hinsichtlich der Rechnung eine Revision Statt finden
darf,
wobei jedoch vorausgesetzt wird:
daß jede Nachzählung und Berichtigung, sie erfolge, wann sie wolle, auf
den Tag der wirklichen Zählung zu beziehen, die Frage also darauf zu
richten ist, wie hoch die Zahl der vorhandenen Individuen an jenem Tage
(den 3. bezüglich 4. Dezember) sich belaufen habe.
Vorstehendes wird zur Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 6. Juni 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement des Innern und Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird demnächst
versuchsweise für den bevorstchenden Sommer bezüglich an Stelle der zur Zeit
zwischen Krannichfeld und Stadtilm bestehenden Kariol-Post eine zweispännige,
sechssitzige Personenpost zwischen Krannichfeld und Ilmenau über Stadtilm
hergestellt, welche nachstechenden Gang einhalten soll:
aus Krannichfeld unter Aufnahme der Post von Weimar um 8 Uhr
45 Minuten Vormittags,
in Stadtilm um 10 Uhr 15 Minuten Vormittags,
aus Stadtilm „ 10 „ 25 » »
inJlmcnan.»12»55 „Nachmittags,
aus Ilmenau „ 4 „ 30 7, 7“
in Stadtilm „ 6 „ 30 7“ Abens,
aus Startilm „ 6 „0 40 n »
inKrannichfeld»8--10 » »
zum Anschluß an die Post von Saalfeld nach Weimar.
Das Personengeld beträgt 6 Silbergroschen für die Meile.
Weimar am 18. Juni 1859.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
Drud ver Hof- Buchdruckerei iu Weimar.