Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

138 
II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf erstatteten Vortrag 
in Höchstihrem Gesammt-Ministerium dem Mechaniler Henry Burden zu 
Troy, Bezirk von Rensselaire in den vereinigten Staaten von Nord-Amerika, auf 
diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Maschine zur Fabri- 
kation von Hufeisen auf die Dauer von fünf Jahren, vom heutigen Tage an ge- 
rechnet, für den ganzen Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung zu erthei- 
len gnädigst geruht, daß ohne vorherige Zustimmung des Patent-Inhabers Nie- 
mand diese Maschine anzuwenden berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der 
Anwendung bereits bekannter Theile derselben beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu 
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im 
Großherzogthume nicht binnen Jahresfrist dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der 
laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1843, Seite 
13 — 16) in den Zoll-Vereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfalsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 15. Juni 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
III. Von Seiten der Großherzoglich Badenschen Regierung ist dem Unter- 
Steueramte zu Baden die unbeschränkte Befugniß zum Begleitscheinwechsel mit allen 
zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen I kompetenten Aemtern des 
Zollvereines ertheilt worden. 
Es wird dieses hiermit, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes), zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Juni 1859. 
Großhergoglich Sächsisches Staats-Minmisterium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.