Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

166 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhapn, Neustadt und Tautenburg 
cc. 2c.h 
Die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten sind übereingekom- 
men, den seit dem 1. Januar 1857 gültigen Zoll-Tarif in einzelnen Bestimmungen 
abzuändern und zu ergänzen. 
Dem zu Folge verordnen Wir hierdurch mit im Voraus ertheilter Zustimmung 
des getreuen Landtages, daß nachstehende Abänderungen und Zusätze zu diesem Ta- 
rife, welcher im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Januar 1860 an in Wirk- 
samkeit treten sollen. 
I. Erste Abtheilung des Tarifes. 
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten fol- 
gende, bisher in dem Darife nicht namentlich aufgeführte Artikel hinzu: 
zu Position 5 künstliche Düngungsmittel auf besondere Erlaubniß; 
zu Position 7 Eis, rohes; 
zu Position 27 Asphalt, Bergtheer und Cement (mit Harzen und anderen 
Materialien präparirter Mastik-Cement). 
II. Zweite Abtheilung des Tarifes. 
1) Alle Geldsätze werden in Thalern nach dem 30-Thalerfuße, ausschlüssig 
mit der Eintheilung in Dreißigstel, und in Gulden und Kreuzern nach dem 
52½.Guldenfuße angegeben. 
2) Position 5 a erhält den Zusatz: „Anmerkung zu a Ricinusöl, in Fässern 
eingehend, wenn bei der Abfertigung auf den Zentner ein Pfund Terpen- 
tinöl oder ein Achtelpfund Rosmarinöl zugesetzt worden, trägt die allgemeine 
Eingangsabgabe." 
3) Position 6 d erhält den Zusatz: „gewalzte und gezogene schmiedeeiserne Röh- 
ren zu Gas= und Wasser-Leitungen."“ 
4) Position 10 c ist zu setzen: „gemustertes, massives weißes Glas,“ anstatt: 
„gemustertes weißes Glas.“ 
32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.