Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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II. Hinsichtlich der Arbeitspreise. 
Behufs der leichteren Uebersicht finden sich hierunter sämmtliche nach dem genann- 
ten Zeitpunkte gültige bezügliche Bestimmungen zusammen gestellt. 
  
  
  
  
  
  
A. —x A. C. D. ms 
Abdampfen. ner anderen Flüssigkeit, incl. Coliren oder Zil- 
Für Abdampfen im Wasserbade bis incl. triren der Solution: « 
12Unzen,fükjedezuvetdampfendeUnze...—4 bis incI. 8 Ungen 1— 
Bei größeren Quantitäten für jede Unze3 12 . . . . .. 16 
Bei größeren Quantitäten für jedes das 
Amalgame. Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund 
Für Bereitung eines Amalgams, die Unz6 er Solutioon: 1— 
Anmerkung I. Siod die Salze in erystallifirten 
Aufgüsse und Macerationen. und im gepulverten Zustande in der Tare auf- 
Kalte Aufgüsse und Macerationen bis zu geführt, so darf bei Auflösungen nur der Preis 
einer Dauer von 24 Stunden werden halb so Ferboelliftten Selzes iu Anrechaung gebracht 
hoch als Infusionen gerechnet. Anmerkung 2. Für das Auflösen kleiner Men- 
Bei mehr als 24 stündiger Dauer werden gen von Salzen zur Bereitung von Pillenmes-. 
für jeden folgenden Zeitraum von 24 Stunden sen, Salben und derglelchen darf nichte in An- 
die für diese Operationen ausgeworfenen Ar- rechnung gebracht werden. 
beitspreise um die Hälfte erhöht. Für die Auflösung des Phosphors in fet- 
ten, ätherischen Oelen u. s. w. bis zu 1 Unze 
· Astflöfklsi undfükjedellnzedekSolution..........· —8 
Für die Auflösung von Extracten in einer 
Flüssigkeit (mit Ausnahme der Extrakte von Cataplasmen. 
Syrupsconsistenz), desgleichen für das Zerrei- Für die Bereitung eines warmen Gata- 
ben von Latwergen, Pulpen und weichen Sei. plasma: bis incl. 6 Unen — 8 
fen. sowie für das Anreiben von Pulvern mit 12I 13 
Flüssigkeiien — 8 Bei größeren Quantitäten für jedes das 
- - Quantumvonl2llnzenübersteigendePsundl— 
uFür die Auflosung von trockenen Extracten! Kalt zu bereitende Cataplasmen kosten die 
nmerkung 1. Die getrockneten oder gepulverten . 
aakkotischenEtlkactedücfeanichtzuAusiös Hälfte. 
sungen oder Pillenmassen, sondern n#a## zu Pul- Contundiren. 
vern in Anrechnung gebracht werden, Für das Contundiren einer Substanz: 
Anmerkung 2. Wenn in einer Mischung eine bis inel. 3 Unken —6 
Ertractlösung zugleich mit einer Jerreibung oder 6 !-*i* 1— 
Anrerbung vorkommt, ist für letztere Arbeiten 12 18 
nichts zu berechnen. · ·· »s--.--·»....·.. 
Inmekkuugs.Wennsneineleschungtkols Bei größeren Quantitäten für jedes das 
kene und gewöbuliche Extrachke verordnet find, Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund — 
darf für die Auflösung nur der Arbeitspreis von 
gr. in Anrechnung gebracht werden. Decocte. 
Aumerkung 4. Wenn zu einer Mirtur eine Für ein im Dampf- Apparate berei 
— · . im zu bereiten. 
n alengts4ih hordh, breiuer, des Decoct bis inel. 6 Ungzen 2— 
sen zwar die beiden Arbeitspreise, aber nicht # 12 . .. 26 
Aqun commonis Tiltrata in Anrechnung gt- 24 39 
bracht werden. 36„ 5— 
Für die Auflösung eines oder mehrer Salze, Bei größeren Quantitäten für jedes das 
Manna und dergleichen in Wasser oder in ei- [Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund 1—
	        
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